Bundesrat Stenographisches Protokoll 724. Sitzung / Seite 95

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Aufklärungsquote von 51,4 Prozent (Bundesrätin Roth-Halvax: Wir haben gesprochen von der technischen Ausstattung! – Gegenruf bei der SPÖ: Zuhören!); im Vorjahr hat sie nur mehr 38,1 Prozent betragen. Und dieser „großartige Erfolg“, Herr Dr. Kühnel, der hier von Ihnen in den Raum gestellt wurde, bedeutet nur eine Verbesserung von 38 auf 39,6 Prozent.

Wir sind also von der Aufklärungsquote von 51,4 Prozent, die es im Jahr 1999 unter einem sozialdemokratischen Ressortchef gab, noch weit weg. Aber ich wünsche der Frau Bundesminister, dass sie so ambitioniert an die Sache herangeht, und würde mich wirklich freuen (Bundesrätin Roth-Halvax: Wir haben von der Ausstattung gesprochen!), wenn wir diese Zielvorgabe wieder erreichen würden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.15


Präsident Peter Mitterer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Somit ist dieser Antrag angenommen.

14.15.18 5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Einführungsgesetz zu den Verwal­tungsverfahrensgesetzen 1991 und das Zivildienstgesetz 1986 geändert werden (ZDG-Novelle 2005) (973 d.B. und 1057 d.B. sowie 7331/BR d.B. und 7340/BR d.B.)

 


Präsident Peter Mitterer: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Roth-Halvax. – Ich bitte um den Bericht.

 


14.15.41

Berichterstatterin Sissy Roth-Halvax: Ich berichte über den Beschluss des National­rates vom 7. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfas­sungsgesetz, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991 und das Zivildienstgesetz 1986 geändert werden.

Es liegen Ihnen die Regelungsschwerpunkte dieser Novelle vor, ich brauche sie daher nicht näher zu erläutern.

Die in Artikel 1 des vorliegenden Beschlusses des Nationalrates enthaltene Verfas­sungs­bestimmung bedarf der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG.

Ich stelle daher den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite