Bundesrat Stenographisches Protokoll 724. Sitzung / Seite 149

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Herren! Ich werde mich in meinen Ausführungen auf einen Punkt konzentrieren, nämlich auf die einmalige Zuwendung für Frauen als Anerkennung für ihre besonderen Leistungen beim Wiederaufbau der Republik Österreich, und werde argumentieren, warum wir diesem Punkt nicht zustimmen können. Die weiteren Punkte wird dann mein Kollege Stefan Schennach argumentieren.

Eigentlich ist schon der Name dieser einmaligen Zuwendung irreführend, denn es sind nicht alle Frauen von dieser Regelung betroffen, sondern nur Mütter, die vor 1951 ein Kind geboren oder erzogen haben und die keine eigene Pension haben.

Es haben aber sicher nicht nur die Mütter, sondern auch Frauen, die damals keine Kinder hatten, große Verdienste um den Wiederaufbau Österreichs geleistet. Aus meiner Sicht ist es daher sehr schade, dass diese Frauen hier nicht auch mit bedacht werden.

Andererseits sind auch nicht alle Frauen ausgenommen, die gemäß dem Verbots­gesetz als Nationalsozialistinnen registriert waren, sondern hier wurde eine andere Formulierung gefunden: Ausgeschlossen sind jene, „deren Verhalten in Wort oder Tat mit den Gedanken und Zielen eines freien, demokratischen Österreich unvereinbar war“.

Es dürfte jetzt oft schwierig sein, das festzustellen. Die Frage ist auch: Wer entscheidet das? Warum hat man nicht eine einfache Formulierung gewählt und einfach alle ausgeschlossen, die als Nationalsozialistinnen registriert waren?

Dazu kommt, dass nur Frauen, die jetzt österreichische Staatsbürgerinnen sind, anspruchsberechtigt sind. Das heißt also, wer nach dem Krieg nicht hier war, also auch nicht am Wiederaufbau Österreichs mitgearbeitet hat, aber jetzt hier ist, kann bedacht werden, aber jene Frauen, die nach dem Krieg in Österreich gelebt haben, jetzt aber im Ausland sind und nicht mehr österreichische Staatsbürgerinnen sind, bekommen nichts.

Ich habe im Ausschuss die Beamten gefragt, wie viele Frauen das betrifft, habe jedoch keine Auskunft bekommen – ich weiß es nicht. Aber es wird sicher vorkommen, dass Frauen damals viel und hart gearbeitet haben, sich damals unter schweren Bedingun­gen eingesetzt haben, jetzt aber nicht bedacht werden.

Für mich ist daher offensichtlich, dass es hiebei nicht um eine Anerkennung geht, also nicht darum, tatsächlich die Leistungen, die die Frauen unter diesen harten Bedin­gungen erbracht haben, anzuerkennen, wie man anhand des Namens annehmen könnte, sondern dass dies eine Irreführung und eine populistische Maßnahme ist. Ich halte das für einen PR-Gag, rechtzeitig zu den Feierlichkeiten (Zwischenruf der Bun­desrätin Roth-Halvax), auf den die Regierung nicht unbedingt stolz sein sollte. Es ist dies keine tatsächliche Anerkennung aller Leistungen aller Frauen, die damals mitge­arbeitet haben! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Bundesrätin Roth-Halvax: Das ist Polemik!)

17.35


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bun­desrat Ing. Kampl. – Bitte.

 


17.35.30

Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsi­dent! Frau Bundesminister! Geschätzter Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren des Bundesrates! Es ist heute, glaube ich, ein ganz anderer Umgangston, als er hier im Hause schon zu diesem Thema geherrscht hat.

 


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