Bundesrat Stenographisches Protokoll 724. Sitzung / Seite 172

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Veterinärmedizin, Zahnmedizin, Biologie, Pharmazie und Psychologie, zusätzlich BWL, Publizistik und Kommunikationswissenschaften.

Natürlich waren vor allem die Studienplätze für Medizin in den letzten Tagen in den Medien. Was mir dabei aufgefallen ist, ist Folgendes: Wien bietet 1 561 Studienplätze, Innsbruck 550, Graz 300 – München 720. Das sind – man macht es sich hier relativ einfach – in Deutschland in Relation wesentlich weniger Studienplätze.

Es kam auch der Vorwurf, dass keinerlei Gespräche geführt und Maßnahmen für diese Situation getroffen wurden. Das entspricht aber auch nicht der Realität. Der Präsident der Rektorenkonferenz Universitätsprofessor Badelt sagte im „Journal zu Gast“ am vorigen Samstag, dass sehr wohl mit der Rektorenkonferenz Gespräche geführt wurden und dass es nicht sinnvoll gewesen wäre, in vorauseilendem Gehorsam ver­schiedene Maßnahmen zu treffen. – Dieses Gesetz, wie es hier jetzt vorliegt, ist mit der Rektorenkonferenz abgesprochen. Die Maßnahmen sollen laufend evaluiert werden.

Wenn es heißt, in Österreich konnte man mit einem Maturazeugnis alles studieren, entspricht das auch nicht ... (Bundesrat Gruber: Das steht zumindest drauf!) – Ja, es steht drauf, ist aber auch nicht die Realität. Ich denke an die Kunstuniversitäten, ich denke zum Beispiel an das Studium der Sportwissenschaften, bei dem man einen Eignungstest machen muss.

Wir bewegen uns im europäischen Hochschulraum. Wir wollen, dass unsere Studentin­nen und Studenten in anderen EU-Ländern studieren. In den 24 anderen EU-Ländern gibt es auch Zugangsbeschränkungen. Was wir sicher machen müssen und was die Frau Minister auch machen wird, ist, dass wir auf europäischer Ebene neue Spiel­regeln aushandeln müssen, nachdem dieses Urteil nun so erfolgt ist. Verhandlungen vor der Urteilsverkündung wären weder klug noch sinnvoll gewesen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.08

Präsident Peter Mitterer: Als nächste Rednerin ist nun Frau Bundesrätin Konrad zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.08.35

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Regelung, die der EuGH beanstandet hat, hat besagt, dass Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft nur dann an österreichischen Universitäten studieren dürfen, wenn sie in ihrem Heimat­land einen Studienplatz nachweisen können. Das ist objektiv eine Diskriminierung gegenüber österreichischen Studierenden. Diese Diskriminierung baut auf der Ansicht auf – das wurde ja auch von Österreich im Verfahren so argumentiert –, dass die Universitäten staatlich finanziert sind und in erster Linie Österreicherinnen und Öster­reicher ausbilden sollen.

Dass sich jetzt diese Ansicht nicht hundertprozentig mit den Zielen der EU deckt, insbesondere in den Bereichen Mobilität von Studierenden – ein erklärtes Ziel der EU – und auch der Freizügigkeit, ist offensichtlich. Und diesen Zielen hat ja auch Österreich einmal zugestimmt und müsste sich ihnen insofern verpflichtet fühlen.

Bis zu einem gewissen Ausmaß ist das auch der Fall; zum Beispiel zählt die Anzahl international Studierender zu einem Qualitätskriterium für Universitäten, und es gibt Stipendien und Förderungen für Auslandssemester. Im Prinzip ist es uns ein Anliegen und wir fördern es, dass österreichische Studierende ein Semester oder ein Jahr lang an Universitäten im Ausland studieren.

Die bisherige Regelung war eine Zeitbombe, die explodieren musste. Trotzdem hat das Ministerium keine Maßnahmen getroffen, um sich darauf vorzubereiten. Ganz im


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite