Bundesrat Stenographisches Protokoll 725. Sitzung / Seite 86

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Mayer sowie dessen Befund sozusagen zu verstehen gegeben, wobei ich zugestehen muss, dass Kollege Mayer ohnehin vorsichtig war und gesagt hat: Wir schauen uns das jetzt einmal ein Jahr lang an – und dann werden wir das analysieren.

Das Kombilohn-Modell als Einzelnes können wir bei diesem Paket nicht ablehnen, das ist uns schon klar. Betonen möchte ich jedoch, dass wir dieses Kombilohn-Modell für nicht geeignet erachten, auf diese Art und Weise Dauerarbeitsplätze zu schaffen. Erwähnt wurde in diesem Zusammenhang bereits die 1 000-€-Grenze. Auch Kollege Mayer sollte das wissen, dass sich der ÖGB insgesamt sowie dessen Einzelgewerk­schaften bei Kollektivvertragsverhandlungen immer bemüht haben, und zwar jahrelang, endlich einen Mindestlohn von 1 000 € zu erreichen. Uns ist das, kann man sagen, auch bei fast allen Kollektivverträgen in Österreich gelungen. – Aber diese 1 000-€-Grenze bedeutet doch, dass Ihr Kombilohn-Modell überwiegend bei Teilzeitbeschäftig­ten zum Tragen kommt.

Jetzt möchte ich nochmals auf die Gefahren eines weiteren Hindrängens in Richtung Teilzeitbeschäftigung aufmerksam machen, obwohl in diesem Saale bereits mehrfach dargelegt wurde, was das in der Realität für die Menschen heißt. Jetzt rede ich gar nicht von Missbrauchsfällen, denn ich unterstelle von vornherein niemandem gleich das Schlechte, aber: So wie das konzipiert ist, kann es jedenfalls nur bei Teilzeitbe­schäftigten wirklich zum Tragen kommen, und damit wird diese Beschäftigungsform zu­sätzlich forciert. Und das betrachten wir als extrem negativ!

Für die Kolleginnen und Kollegen hier im Saal ein paar Zahlen dazu: Im Septem­ber 2005 gab es in Österreich 668 000 Teilzeitbeschäftigte, 224 000 geringfügig Be­schäftigte, 25 000 Werkvertragsnehmer und 44 000 LeiharbeiterInnen. Zusammenge­zählt: 1 Million Menschen!

Jetzt aber werden Maßnahmen gesetzt – noch dazu eine gesetzliche Förderung mit diesem Kombilohn-Modell –, sodass die Zahl dieser Beschäftigten noch mehr erhöht wird! Deshalb können wir dem nicht zustimmen! Und das ist doch bitte auch ein Frau­enproblem; das weiß auch jeder hier im Saal, dass das überwiegend Frauen betreffen wird.

Wir halten diese Maßnahme für absolut ungeeignet, denn das sind doch in Wirklich­keit keine Maßnahmen zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit! Dafür wäre ich; keine Frage.

Zum Schluss kommend noch einmal mein Appell – auch wenn einige Punkte in diesem Programm unterstützenswert sind –: Wenn nicht zeitgleich Maßnahmen in der Wirt­schaftspolitik gesetzt werden und wenn es nicht auch in weiterer Folge zu steuerlichen Entlastungen bei kleinen und mittleren Einkommensbeziehern kommt (Zwischenbe­merkung von Staatssekretär Dr. Finz), wenn es nicht zum raschen und verstärkten Ausbau der Infrastruktur kommt, dann war dieses Paket zwar gut gemeint, nützt aber 270 000 arbeitslosen Menschen – im Winter werden es, so fürchte ich, an die 300 000 sein – absolut nichts! – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

13.55


Präsident Peter Mitterer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Lich­tenecker. Ich erteile ihr dieses.

 


13.55.14

Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zu den Ausführungen des Kollegen Mayer hinsichtlich Beschäftigungsförderungsgesetz und bisherige Leistungen dieser Regierung hiezu.

 


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