BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 17

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Vor allem wird sie aber Gruppen von Jugendlichen und Erwachsenen mit erhöhter Ge­fährdung infolge eines Grundleidens beziehungsweise Schwangeren, Personen über dem 60. Lebensjahr und Personen, die engen und viel Kontakt mit anderen Menschen haben, also VerkäuferInnen, SupermarktkassierInnen und natürlich Pflegepersonal und Gesundheitspersonal in den Krankenhäusern, empfohlen.

 


Präsident Peter Mitterer: Weitere Zusatzfrage? – Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker, bitte.

 


Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Ministerin! Wie werden Sie sicherstellen, dass das Personal in den Alten- und Pflege­heimen tatsächlich die Impfung bekommen kann beziehungsweise geimpft wird?

 


Präsident Peter Mitterer: Bitte, Frau Ministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Dieses Perso­nal war bisher auch schon immer Zielpunkt der Vorsorge. Ich gehe davon aus, dass viele Einrichtungen, etwa Krankenhäuser, Altenpflegeheime, diese Grippeimpfung so­gar für ihr Personal bezahlen. Ich kann von mir als Arbeitgeberin sagen, dass wir un­seren MitarbeiterInnen in der Bundespartei, solange ich Generalsekretärin war, die Grippeimpfung immer kostenlos angeboten haben, das heißt, der Arbeitgeber hat die Kosten übernommen. Wir tun das auch jetzt im Ministerium. Ich denke, dass das eine sinnvolle Maßnahme ist.

Darüber hinaus haben wir im Pandemieplan selbstverständlich auch mit den Bundes­ländern dieses Personal als erste Ansprechpartner für eine Versorgung mit Neuramini­dasehemmern vorgesehen.

 


Präsident Peter Mitterer: Wir gelangen nun zur 3. Anfrage, 1455/M.

Ich ersuche den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Ing. Kampl, die Frage zu stellen.

 


Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr ge­ehrte Frau Bundesminister, meine Frage lautet:

1455/M-BR/2005

„Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die österreichische Bevölkerung vor mit Paratuberkulose verseuchter Milch und Kindernahrung zu schützen?“

 


Präsident Peter Mitterer: Bitte, Frau Ministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Bundesrat! Sowohl gemäß der geltenden Milchhygieneverordnung als auch in Zukunft mit In-Kraft-Treten des Lebensmittelsicherheitsgesetzes und Verbraucherschutzgesetzes ist si­chergestellt, dass für den Konsum der Österreicherinnen und Österreicher nur Milch gesunder Tiere gewonnen und verarbeitet wird.

Die Bedeutung dieses Virus, des Erregers der Paratuberkulose des Rindes, als Krank­heitserreger für den Menschen, insbesondere auch als Erreger für die Morbus-Crohn-Krankheit, ist umstritten und wird von führenden Humanmedizinern ausdrücklich in Ab­rede gestellt. Da aber diese Rinderkrankheit, die auch mit erheblichen wirtschaftlichen Verlusten einhergeht, international im Vormarsch ist, ist Österreich als bisher einziger Staat bereits dabei, gesetzliche und somit auch für jedermann verpflichtende Maßnah­men zu treffen.

Seit Mitte Oktober ist eine Verordnung zur Bekämpfung der klinischen Paratuberkulose bei Wiederkäuern gemäß Tiergesundheitsgesetz in Begutachtung: Die Kernpunkte können Sie ersehen, ich kann sie Ihnen auch geben. Es wäre zu ausführlich, diese hier


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