BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 51

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5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Beirates beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen für Fragen der Aus- und Weiterbildung von Personal der amtlichen Kontrolle zum Schutze der Verbrauchergesundheit (Ausbildungsgesetz Verbrau­chergesundheit – AGVG) (1089 d.B. und 1139 d.B. sowie 7395/BR d.B. und 7408/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zu den Punkten 4 und 5 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu beiden Punkten ist Frau Bundesrätin Gansterer. – Bitte.

 


11.39.06

Berichterstatterin Michaela Gansterer: Ich bringe den Bericht des Gesundheitsaus­schusses über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern (Zoonosen­gesetz).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 2. November 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

Auch der Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Beira­tes beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen für Fragen der Aus- und Wei­terbildung von Personal der amtlichen Kontrolle zum Schutze der Verbrauchergesund­heit (Ausbildungsgesetz Verbrauchergesundheit – AGVG) liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zum Antrag.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 2. November 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Gruber. Ich erteile ihm das Wort.

 


11.40.36

Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bun­desminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir Sozialdemokraten werden dem Bun­desgesetz zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern natürlich zustimmen. Auch dem Ausbildungsgesetz betreffend Verbrauchergesundheit werden wir unsere Zustimmung erteilen.

Durch diese Gesetze, meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen, werden wich­tige Maßnahmen gesetzt, die zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern dienen. Schwerpunkte sind die Überwachung möglicher Antibiotikaresistenzen sowie die epidemiologische Untersuchung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche.

Es ist auch eine Regelung über den Austausch von Informationen über Zoonosen und Zoonoseerreger darin beinhaltet. Besondere Bedeutung wird dabei der interdisziplinä­ren Zusammenarbeit zwischen den für den Futtermittel-, Veterinär-, Lebensmittel- und Humanbereich zuständigen Organen beziehungsweise Behörden zukommen. Nur durch eine gut funktionierende Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden ist auch gewährleistet, dass Krankheitserreger, das übertragende Lebensmittel und die verant­wortlichen Umstände auch tatsächlich eruiert werden können.

 


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