BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 160

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nalrates betreffend ein Zahnärztekammergesetz (1091 d.B. und 1134 d.B.) eine Frist bis 30. November 2005 zu setzen.

Ich ersuche auch hier jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Fristsetzungs­antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Somit ist dieser Antrag angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Professor Albrecht Konecny, Stefan Schennach gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über die 7. Ärztege­setz-Novelle (1088 d.B. und 1135 d.B.) eine Frist bis 30. November 2005 zu setzen.

Auch hier ersuche ich jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die für diese Fristsetzung sind, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Somit ist dieser Antrag ange­nommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Professor Albrecht Konecny, Stefan Schennach gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesra­tes, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Beschluss des Natio­nalrates betreffend ein Zahnärztereform-Begleitgesetz (1086 d.B. und 1136 d.B.) eine Frist bis 30. November 2005 zu setzen.

Jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist Stimmenmehrheit. Somit ist dieser Antrag an­genommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Professor Albrecht Konecny, Stefan Schennach gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Rezeptpflichtgesetz, das Medizinproduktegesetz, das Tierarzneimittelkontrollgesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz und das Arzneiwareneinfuhrge­setz 2002 geändert werden (1092 d.B. und 1142 d.B.), eine Frist bis 30. November 2005 zu setzen.

Wer für diesen Fristsetzungsantrag ist, möge zum Zeichen der Zustimmung ein Hand­zeichen geben. – Auch das ist Stimmenmehrheit. Somit ist dieser Antrag angenom­men.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Professor Albrecht Konecny, Stefan Schennach gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundes­rates, dem Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie zur Berichterstattung über die Postgesetznovelle 2005 (1068 d.B. und 1123 d.B.) eine Frist bis 30. Novem­ber 2005 zu setzen.

Wer für diesen Fristsetzungsantrag ist, möge zum Zeichen der Zustimmung die Hand erheben. – Das ist Stimmenmehrheit. Somit ist dieser Antrag angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Professor Albrecht Konecny, Stefan Schennach gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundes­rates, dem Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie zur Berichterstattung über die 8. Führerscheingesetz-Novelle (1073 d.B. und 1130 d.B.) eine Frist bis 30. November 2005 zu setzen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Somit ist dieser Antrag angenommen.

Schließlich kommen wir zum letzten dieser acht Anträge.

Wir stimmen ab über den Antrag der Bundesräte Professor Albrecht Konecny, Stefan Schennach gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates, dem Aus-


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