BundesratStenographisches Protokoll728. Sitzung / Seite 135

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

einiges an Sorgfalt vermissen lässt. Wir haben also festgestellt, dass wir die „Parla­mentskorrespondenz“ darauf hinweisen werden, sie sollte mehr Sorgfalt bei der Abfassung von Berichten über den Ablauf unserer Plenarsitzungen aufwenden.

Wir hoffen, dass diesem Wunsch des Bundesratspräsidiums Rechnung getragen wird. Falls es sich vielleicht um junge oder neue Mitarbeiter in der „Parlamentskorres­pondenz“ handelt, ist es umso wichtiger, dass mit diesen so gearbeitet wird, dass eine Presseaussendung zustande kommt, die den tatsächlichen Abläufen hier im Haus entspricht.

Ich hoffe, dass das, was wir in der Präsidiale beschlossen haben, an die „Parla­ments­korrespondenz“ heranzutragen, Ihre Zustimmung findet, denn es ist in unser aller Interesse, dass diese Aussendungen wirklich jeder Überprüfung standhalten und nicht schon lange vor Beschlussfassung eine Beschlussfassung angekündigt wird, die in dieser Art nicht zu erwarten ist.

Also ich hoffe, dass das damit bereinigt ist, dass die Mitarbeiter der „Parlaments­korrespondenz“ so geführt werden, dass in Zukunft ihre Aussendungen derart sind, dass sich die Medien in Österreich ein Bild über die Tätigkeit des Bundesrates machen können.

17.48.5711. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz über die Standesvertretung der Angehörigen des zahnärztlichen Berufs und des Dentistenberufs (Zahnärztekammergesetz – ZÄKG) (1091 d.B. und 1134 d.B.)

12. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Dentistengesetz aufgehoben sowie das Bundesgesetz über Kran­kenanstalten und Kuranstalten, das Rezeptpflichtgesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Ausbildungsvorbehaltsgesetz, das Allgemeine Sozialver­sicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozial­versicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungs­ge­setz und das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selb­ständig Erwerbstätiger geändert werden (Zahnärztereform-Begleitgesetz) (1086 d.B. und 1136 d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 und 12 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Da der Bundesrat dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über die beiden gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates eine Frist bis 30. November 2005 gesetzt hat, sind diese beiden Vorlagen gemäß § 45 Abs. 3 auch ohne Vorliegen eines schriftlichen Ausschussberichts in Verhandlung zu nehmen.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Konecny. – Bitte.

 


17.50.01

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Es handelt sich hier um zwei Vorlagen, die breite Debatten vor allem unter den Betroffenen ausgelöst haben. Nach Meinung vieler Betroffener wird es zu einer nicht gut vorbereiteten zwangsweisen Überstellung in eine neue Kammer,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite