Bundesrat Stenographisches Protokoll 729. Sitzung / Seite 85

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

wenn genaue und detaillierte Hinweise auf eine schwere Gefahr gegeben sind, kann man dieses Material verwenden, und der Rechtsschutzbeauftragte hat hiezu die Ge­nehmigung zu erteilen.

Darüber hinaus müssen diese Daten bereits im Datenverarbeitungsregister ordnungs­gemäß gespeichert beziehungsweise rechtmäßig angemeldet sein. All das sind Schutzmaßnahmen, die bereits vorgesehen sind. Im Hearing wurde das von Experten wie Professor Adamovich, der wohl über jeden Zweifel erhaben ist, auch positiv ver­merkt.

Als letzten Punkt möchte ich noch das Wichtigste erwähnen, nämlich den Ausbau und die Stärkung der Position des Rechtsschutzbeauftragten durch seine Bestellung durch den Bundespräsidenten, aber auch durch die Möglichkeit, überall Zugang zu haben, jederzeit alle Räume betreten und in jedes Material Einblick nehmen zu können. Bei je­der erweiterten Gefahrenerforschung muss grundsätzlich der Rechtsschutzbeauftragte gefragt, kontaktiert werden. Damit haben wir die erforderliche Balance auch wirklich zuwege gebracht.

Am Ende meiner Ausführungen möchte ich noch einmal ein Danke dafür sagen,
dass wir in der sehr intensiven Erarbeitung dieser Novelle zu einem breiten Konsens gelangt sind. Ich denke, dass die Exekutive damit mehr Möglichkeiten hat, die Sicher­heit der Bürger wirklich zu garantieren. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundes­rates Ing. Kampl.)

13.40


Präsident Peter Mitterer: Danke. – Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen dazu vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist daher ge­schlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht, Frau Bundesrätin? – Das scheint nicht der Fall zu sein.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.40.576. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend einen Vertrag zwi­schen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Zusammenar­beit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminali­tät (1116 d.B. und 1227 d.B. sowie 7443/BR d.B.)

 


Präsident Peter Mitterer: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mayer. Ich bitte um den Bericht.

 


13.41.20

Berichterstatter Edgar Mayer: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich berichte namens des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend einen Vertrag zwischen der Re­publik Österreich und der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit bei der Vorbeu­gung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zum Antrag.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite