Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 25

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schaftsrechts, welches schon jetzt eines der strengsten Europas ist. Dazu kommt, dass die Länder, die das Staatsbürgerschaftsrecht tagtäglich zu vollziehen haben, in die Verhandlungen zur Novellierung nicht eingebunden wurden.“ (Bundesrat Konecny: Das Übliche!)

„Der Wunsch nach einheitlicher Vollziehung wurde 2003 in einer Landeshauptleute­konferenz geäußert und ein diesbezüglicher Beschluss gefasst. Die Vorschläge, die danach unter dem Vorsitz von Kärnten für eine Novellierung des Staatsbürgerschafts­gesetzes gemacht wurden, waren jedoch größtenteils andere als jene, die jetzt mit der Regierungsvorlage beschlossen werden sollen. In der Landeshauptleutekonferenz konnte kein endgültiger Konsens gefunden werden, für den damaligen Innenminister war jedoch klar, dass das Staatsbürgerschaftsrecht nicht novelliert wird, solange es keine Einigung unter den Ländern gibt. Dies war“ – und ist wohl – „der jetzigen Innen­ministerin egal, die gesetzlichen Bestimmungen wurden und werden ohne Einbezie­hung der Länder formuliert.

Die Wünsche der Länder sind in der vorliegenden Regierungsvorlage daher kaum“ – oder gar nicht – „berücksichtigt. Eine erfolgreiche Integration von ausländischen Mit­bürgerInnen wird damit verhindert.“

Wir hoffen sehr, Frau Bundesministerin, dass die Nachdenkpause, die Sie heute be­kommen, von der Regierung genutzt wird, nicht nur um jetzt endlich die Länder mit einzubeziehen, die das ja vollziehen müssen, sondern auch um die von Professor Konecny dargestellte Verfassungswidrigkeit des § 39a zu reparieren.

Aus all den genannten Gründen wird daher von uns der Antrag gestellt, gegen den ge­nannten Gesetzesbeschluss des Nationalrates Einspruch zu erheben. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

12.19


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Der von den Bundesräten Mag. Neuwirth und Schennach eingebrachte Antrag gemäß § 43 Abs.1 der Geschäftsordnung des Bun­desrates, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Prokop. – Bitte.

 


12.20.10

Bundesministerin für Inneres Liese Prokop: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte versuchen, jetzt einige Dinge klarzustellen, die, fälsch­licherweise oder falsch informiert, hier angesprochen wurden.

Zum einen war es aus verschiedensten rechtlichen Gründen sehr wohl notwendig, eine Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes einzubringen, weil sich auch andere Ge­setze geändert haben und wir dahin gehend anpassen mussten – zum Beispiel die inhaltliche Harmonisierung mit dem Fremdenrechtsbestand im NAG und FPG. Da waren die Unterhaltstitel aneinander anzupassen, denn es hätte zur Erlangung eines Aufenthaltstitels zum Beispiel mehr Unterhaltsmittel bedurft, als wenn man hier Staats­bürger werden wollte.

Oder der Einbau der Integrationsvereinbarung, die im Parlament beschlossen wurde, die im Fremdenrechtspaket berücksichtig ist. Das alles ist auch eine Notwendigkeit, bei der Staatsbürgerschaft mit eingebracht zu werden.

Die Nichtbeherrschung der deutschen Sprache war bislang kein Grund, die Verleihung der Staatsbürgerschaft zu verweigern. Diese Judikatur gab es. Da hier gesagt wurde, dass die Staatsbürgerschaft ein Mittel der Integration sein soll, so möchte ich dem wirk-


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