Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 28

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Auch im Fremdenpaket haben wir im § 37 Abs. 5 NAG genau dieselbe Passage – und diese ist problemlos von der SPÖ mitbeschlossen worden. Auch der Datenschutzbeirat hatte diesbezüglich keine Bedenken, und im Hearing wurden diese Punkte nicht ange­führt. Das nur zu diesem Punkt. Daher glaube ich, dass das einer Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof standhalten wird. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Ing. Kampl und Mitterer.)

12.31


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.

 


12.31.18

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Staatsbürgerschaftsrecht ist an und für sich der logische Abschluss eines bestens vorbereiteten und nun finalisier­ten Fremdenrechtspaketes dieser Bundesregierung. Damit sowie mit dem bereits beschlossenen Asyl- und Fremdenpolizeigesetz und dem Niederlassungs- und Aufent­haltsgesetz haben wir eine neue Basis, Menschen, die zu uns gekommen sind, ent­sprechend zu integrieren.

Integrieren, das ist, glaube ich, der entscheidende Punkt, wie das die Frau Ministerin angesprochen hat, wobei die Verleihung der Staatsbürgerschaft sozusagen den Schlusspunkt einer gelungenen Integration darstellen soll. Das bedeutet vor allem, dass der Staatsbürgerschaftswerber über entsprechende Sprachkenntnisse verfügt und eine entsprechende Kommunikation pflegen kann. Nur wer sich zu unserer Repub­lik Österreich bekennt, wer die Landessprache spricht, wer sich also am Leben in unserem Land beteiligen kann, der soll auch die Staatsbürgerschaft erhalten.

Weitere Punkte sind die Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung und der Ge­schichte Österreichs. Außerdem sind eine Vereinheitlichung der Fristen – bewusst noch einmal betont: Vereinheitlichung der Fristen! – sowie die Sicherung des Lebens­unterhaltes ohne Transferleistungen, sprich Sozialhilfe, vorgesehen.

Die Aussage, dass wir dieses Staatsbürgerschaftsgesetz-neu nicht brauchen, muss man in aller Form zurückweisen! Die Frau Ministerin hat das ausreichend erklärt. Auch die Feststellung, dass die Länder hier nicht mit eingebunden waren, muss man ganz entschieden zurückweisen, denn die Landeshauptleutekonferenz 2004 – damals war immerhin Landeshauptmann Häupl der Vorsitzende, Frau Kollegin Neuwirth, das muss man betonen –, Ihr Landeshauptmann Häupl hat damals diesen Beschluss herbeige­führt. (Bundesrätin Mag. Neuwirth: Ich habe eine Landeshauptfrau!) – Landeshaupt­mann Häupl, natürlich nicht Ihr Landeshauptmann, Sie haben eine Landeshauptfrau, das ist ganz klar. Aber auch sie war dabei, als man den Beschluss herbeigeführt hat, ein Staatsbürgerschaftsgesetz-neu zu machen. (Bundesrat Konecny: Ja, aber nicht mit dem Inhalt!)

Herr Kollege! Da wurden Punkte normiert und Wünsche geäußert, und diese Punkte und Wünsche sind in das Staatsbürgerschaftsrecht eingeflossen. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis! Das ist ein ganz wichtiger Faktor.

Wenn Sie sagen, dass es keine Punkte gebe, ein Staatsbürgerschaftsgesetz-neu zu fordern, muss ich hier anfügen, dass auch Verwaltungsübertretungen mit hineingenom­men wurden und der Unfug der Scheinehen berücksichtigt wurde. Schon allein diese Punkte rechtfertigen ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz, ohne die anderen noch ein­mal aufzuzählen, die die Frau Ministerin erwähnt hat. Ich denke, das sind ganz, ganz wichtige Punkte.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite