Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 30

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Zum Schluss darf ich aus Vorarlberger Sicht im Zusammenhang mit dem Integrations­fonds, der für die verpflichtenden Deutschkurse Arbeitsbehelfe vorgibt, den Rat oder die Bitte anschließen, dass man diese Behelfe noch einmal einer Prüfung unterziehen möge.

Ich habe hier ein paar Beispiele, wo wahrscheinlich der Fehlerteufel zugeschlagen hat. Die Landeshauptstadt Bregenz hat zum Beispiel nicht 121 000 Einwohner, sondern 27 000. Da hat man offensichtlich den Bezirk mit der Stadt verwechselt. Oder: Dass in Vorarlberg viele Menschen von der Landwirtschaft leben, ist nicht ganz zutreffend. Vor­arlberg hat nach Wien die niedrigste Agrarquote Österreichs. (Zwischenruf des Bun­desrates Bieringer.)

Genauso ist es mit der Ritterzeit, Herr Kollege Bieringer. Damals sollen in Vorarlberg viele Burgen und Schlösser gebaut worden sein. Das ist eine kleine Übertreibung. Ebenso ist es nicht richtig, dass die Vorarlberger Grafen und Herzöge zum Beispiel von den Tiroler Grafen regiert wurden. Wir haben uns nie gerne regieren lassen – schon gar nicht von den Tirolern. (Allgemeine Heiterkeit.) – Anwesende ausgenommen.

So gibt es einige „Besonderheiten“ in dieser Broschüre des Integrationsfonds, wobei ich wirklich betonen möchte, dass sich da wahrscheinlich der Fehlerteufel eingeschli­chen hat.

Das Land Vorarlberg ist gerne bereit, Hilfe bei der Gestaltung landesspezifischer Be­helfe zu leisten. (Bundesrat Konecny: Eine eigene Vorarlberger Staatsbürgerschaft kommt nicht!) – Wir haben manchmal eigene Vorstellungen, aber wir sind mit Freude und Liebe Österreicher, Herr Kollege Konecny. (Demonstrativer Beifall des Bundesra­tes Konecny.) – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

12.39


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zum Wort gemeldet ist als Nächste Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


12.39.40

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Auch ich habe nach den Gründen für diese Änderung gesucht, auch in den Erläuterungen zu diesem Gesetz, und in den Erläuterungen steht als Begründung, dass das Regierungsprogramm umgesetzt werden muss. – Das ist für mich keine Begründung, denn man kann ja im Laufe der Zeit darüber nachdenken, ob ein Regierungsprogramm noch sinnvoll ist.

Eine weitere Begründung ist die Einschränkung der vorzeitigen Einbürgerung vor Ab­lauf von zehn Jahren, die Reduktion der vorzeitigen Verleihung aus besonderen Grün­den. – Auch das ist für mich kein Grund, denn die vorzeitige Einbürgerung nach vier bis sechs Jahren erfolgte im Jahr 2004 in 3,6 Prozent aller Fälle, und ich nehme an, dass bei diesen 3,6 Prozent aller Fälle auch ein guter Grund bestand, dass vorzeitig einge­bürgert wurde.

Die nächste Begründung lautet: keine Ausweitung der Doppelstaatsbürgerschaften. – Vielleicht können Sie mir erklären, warum man eine Reform braucht, damit man etwas nicht ausweitet. Normalerweise macht man eine Reform, um etwas einzuschränken oder um etwas auszuweiten, aber nicht, um etwas nicht auszuweiten.

Im Übrigen gibt es Länder, in denen man die Staatsbürgerschaft nicht zurückgeben kann. Das wird sich also meines Wissens nicht ganz verhindern lassen.

Der letzte Punkt – und in diesem sind wir alle uns einig – ist die Erleichterung der Bei­behaltung und Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft.

 


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