Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 52

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Die von den Bundesräten Mayer, Kolleginnen und Kol­legen soeben eingebrachten Anträge, gegen die vorliegenden Beschlüsse des Natio­nalrates keine Einsprüche zu erheben, sind genügend unterstützt und stehen demnach mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


14.08.03

Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier wieder eine Gesetzesnovellierung vor uns liegen, die eine Mischung aus Änderungen verschiedener Gesetzeslagen darstellt – einerseits des Arbeitsvertragsrechts-Anpas­sungsgesetzes, andererseits des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, des Landarbeits­gesetzes und so weiter, und damit werden auch viele Neuerungen eingeführt.

Die erste Passage, auf die ich eingehen möchte und die selbstverständlich in dieser Form unsere absolute Unterstützung erfährt, nämlich die Erweiterung des Anspruchs auf Karenz zur Begleitung von schwer kranken Kindern, ist uns ein wichtiges Anliegen. Ich denke, das Thema Pflege und Pflegeleistungen könnte im Rahmen einer Enquete inhaltlich besser behandelt werden, um zu sehen, wie wir in diesen Bereichen Fort­schritte zu Wege bringen können.

Nun zu den anderen Bereichen, die ganz zentral betroffen sind: Den vorliegenden No­vellierungen ist einmal grundsätzlich vorzuwerfen, dass es kein ordentliches Begutach­tungsverfahren gegeben hat, was tatsächlich ein Riesenmanko ist, das in dieser Regie­rung wirklich zunehmend Platz greift.

Ich möchte jetzt die zwei zentralen Punkte herausgreifen, die Kollege Klug und Kollege Mayer vorher schon angesprochen haben, nämlich einerseits die Konkurrenzklausel und andererseits das Thema der Ausbildungskosten-Rückerstattung. Das sind zwei sehr heikle Bereiche. Wir haben einen Minister in unseren Reihen, dessen große Heer­scharen von solchen Dingen jedenfalls nicht betroffen sind, dass so etwas eintreten kann wie eine Konkurrenzklausel, durch die Leute, die aus einem Dienstverhältnis aus­scheiden, de facto ein Jahr nicht in dem Bereich, aus dem sie kommen, oder in der Branche, aus der sie kommen, oder in ähnlichen Betrieben arbeiten dürfen bezie­hungsweise Ausbildungskosten rückerstatten müssten.

Nun bin ich die einzige Rednerin, die de facto nicht aus der Gewerkschaft kommt, son­dern ich bin im Bundeswirtschaftsparlament vertreten. Das macht die Sache, finde ich, spannend und interessant. Und ich sage: Das Problem mit diesen beiden Regelungen ist, dass sie nicht innovativ sind. Sie sind meiner Meinung nach auch wissenschaftlich nicht in dieser Form begründbar, denn sie sind nachteilig für die Wirtschaft an sich.

Was machen wir damit? – Sowohl mit dem Thema Konkurrenzklausel als auch mit den Ausbildungskosten-Rückerstattungs-Modalitäten behindern und verhindern wir die Mobilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land. Wir leben in einer sehr dynamischen und sehr innovativen Zeit. Wir leben in einer Zeit der Bildung, der Ausbildung, der Weiterbildung. Das Tempo ist ein rasches, und genau darauf muss man auch reagieren und in diesem Sinne agieren. Diese beiden Bereiche werden das jedoch ganz grundlegend verhindern. Der Wettbewerbsvorteil einer Volkswirtschaft wird sich darin ausdrücken und darin Niederschlag finden, wie schnell sie sich anpas­sen kann.

Kollege Mayer! Das Vorliegende ist de facto ein Hemmnis. Das wird sich zeigen, und das hat sich schon gezeigt. Schauen Sie sich Länder wie zum Beispiel Dänemark an: Dänemark versucht zum einen, die Mobilität seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh­mer zu forcieren. Das Spannende dabei ist – und das muss man einfach auch so


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