Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 57

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Interessant ist das Ergebnis dieser Umfrage: 92 Prozent aller Befragten Arbeitnehme­rInnen haben mittlerweile zumindest eine der nachteiligen Klauseln in ihrem Arbeitsver­trag. In Wirklichkeit hat ein Arbeitsvertrag ohne Fußangeln heute schon Seltenheits­wert.

Ich nenne einige Beispiele, wie diese Arbeitsvertragsklauseln ausschauen: So hat etwa die Hälfte der ArbeitnehmerInnen Änderungsklauseln zum Arbeitsort beziehungsweise zur Tätigkeit in ihrem Arbeitsvertrag. Ebenfalls rund die Hälfte der ArbeitnehmerInnen hat eine Form der Pauschalentlohnung und eine ausdrückliche Verpflichtung zur Leis­tung von Überstunden und Mehrstunden als Vertragsbestandteil. Gut ein Drittel der be­fragten ArbeitnehmerInnen ist durch eine Konkurrenzklausel beim Arbeitsplatzwechsel behindert. Ebenfalls mobilitätshemmend wirken Ausbildungskostenrückersatz-Klauseln in diesen Arbeitsverträgen.

Zeitgleich mit dieser Studie, die da durchgeführt wurde, hat die Arbeiterkammer Wien in einem Beratungszeitraum von zwei Monaten mit den Beratern und Beraterinnen etwas erhoben. In diesen zwei Monaten wurden gezählte 9 000 Personen beraten. Diese 9 000 Personen wurden in diesem Zeitraum auch spezifisch zu diesen Arbeits­rechtsklauseln und weiteren Themen befragt. Und dieses Ergebnis der Studie hat sich in Wirklichkeit genau bestätigt.

Darüber hinaus haben wir seit zwei Jahren im ÖGB ein Beratungszentrum. Ich lade – und das meine ich ernst und überhaupt nicht polemisch – jedes Bundesratsmitglied gerne ein, sich eine Woche bei uns in das Beratungszentrum zu setzen und sich live von den betroffenen Menschen anzuhören, wie es ihnen derzeit mit Verträgen im Ar­beitsleben geht, was es da alles gibt. Davor sollten wir nicht die Augen verschließen. Das hat Kollege Klug aufgezeigt. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Dr. Lich­tenecker.)

Und da geht es nicht um Wahltaktik und nicht um Polemik, sondern da geht es uns um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Letztlich ist das auch zum Schutz der Wirt­schaft, denn es müssen auch die Wirtschaft und die Unternehmen daran interessiert sein, dass sie wirklich zufriedene ArbeitnehmerInnen zur Verfügung haben.

Deshalb werden wir von der SPÖ Einspruch erheben. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

14.31


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Diesner-Wais.

 


14.31.30

Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Herr Minister! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Ich habe mich auch zu diesem Thema gemeldet. Kollege Klug hat im Ausschuss schon gesagt, die Fami­lienhospizkarenz von sechs auf neun Monate zu erhöhen sei zu begrüßen. Daher kann ich nur fragen: Warum stimmen Sie nicht zu? (Bundesrätin Bachner: Das haben wir jetzt mehrfach gesagt! – Bundesrat Gruber: Schon fünf Mal erklärt!)

Ja, das habe ich schon gehört, aber ich möchte trotzdem noch einmal hervorstreichen, dass unsere Regierung dieses Gesetz im Jahr 2002 geschaffen hat und dass Ihre Fraktion schon vorher die Möglichkeit gehabt hätte, in diesem Bereich etwas zu tun, jedoch gar nichts getan hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Frau Kollegin Bachner, da Sie das jetzt noch einmal gesagt haben, kann ich Ihnen dazu nur sagen: Springen Sie einfach über Ihren Schatten und Sie tun etwas Gutes! (Bundesrätin Bachner: So hoch kann ich nicht springen! – Bundesrat Gruber: Schade um die Zeit! Das ist lächerlich) – Wir helfen Ihnen.

 


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