Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 68

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

wohl bereits die Erwartungshaltung meiner Rede gegenüber formuliert wurde – (Bun­desrat Schennach: Minütlich wächst!) und minütlich wächst –, möchte ich trotzdem sagen, dass über die guten Dinge und den ohne Zweifel richtigen und vernünftigen Versuch, hier einen Interessenausgleich zu bewirken, schon in unserer vorhergehen­den Sitzung ausgiebig gesprochen worden ist.

Herr Professor! Ich möchte hier, da es dezidiert angesprochen worden ist, zum Folge­recht schon noch ein Wort sagen. Es wurde überlegt, es wurde sehr genau überlegt; allerdings nützt es überhaupt nichts, wenn Galerien Werke junger Künstler dann über­haupt nicht mehr ankaufen, sondern nur in Kommission nehmen. Es handelt sich da um eine Abwägung; man hat es jetzt eben einmal so probiert. Bei manchen Gesetzen wird es so sein, dass man sie durchaus novellieren kann, wenn man zum Schluss kommt, dass sie nicht das Richtige waren. Ich meine allerdings, dass wir gerade auch den jungen Künstlern nichts Gutes tun, wenn wir einem Galeristen quasi die Argumen­tation in die Hand geben und es damit erschweren, solche Werke zu verkaufen. Dieser Aspekt ist jedenfalls bedacht worden.

Wenn Sie die Äußerung der Frau Nationalratsabgeordneten Fekter mit „Gruseln“ an­sprechen, dann möchte ich schon sagen: Wirtschaftsstandort heißt Sicherheit, klare Regelungen. Das ist nichts Gruselhaftes, sondern das sind einfach klare Bedingungen. (Bundesrat Schennach: Das Gruseln kommt einem in Schlössern!) – Es kommt nicht nur in Schlössern vor! – So war es auch gemeint, und man hat sich bei dieser Novelle schon sehr bemüht, den angesprochenen Interessenausgleich zwischen Kulturschaf­fenden, Verwertern und Konsumenten zu finden.

Wir denken, es ist ein gutes Gesetz, und ich darf folgenden Antrag gemäß § 43 der Geschäftsordnung stellen:

Antrag

der Bundesräte Dr. Spiegelfeld-Schneeburg, Kolleginnen und Kollegen, gegen den Be­schluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2005) (1240 d.B.), keinen Einspruch zu erheben

Der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2005) (1240 d.B.), wird kein Einspruch erhoben.

*****

Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

15.41


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Der von den Bundesräten Dr. Spiegelfeld-Schnee­burg, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Antrag zum Verhandlungsgegenstand gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als nächster Redner ist Herr Bundesrat Schennach genannt. Ich erteile ihm das Wort.

 


15.42.22

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Wie Professor Konecny ja schon ausgeführt hat, wol-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite