Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 71

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samkeit. – Danke vielmals. (Beifall der Bundesräte Ing. Kampl und Mitterer und bei der ÖVP.)

15.51


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Es liegt mir hiezu ein Antrag der Bundesräte Professor Konecny, Schennach, Kollegin­nen und Kollegen vor, hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 6. Dezem­ber 2005 betreffend eine Urheberrechtsgesetz-Novelle 2005 gemäß § 51 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates zur Tagesordnung überzugehen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag die Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Über­gang zur Tagesordnung ist somit angenommen.

Damit erübrigt sich eine Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Spiegelfeld-Schneeburg, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

15.53.095. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz über die Durchführung von Volks-, Arbeitsstätten-, Gebäude- und Wohnungs­zählungen und Bundesgesetz, mit dem das Postgesetz 1997, das Meldege­setz 1991 und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert werden (1193 d.B. und 1246 d.B.)

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wird (1247 d.B. sowie 7435/BR d.B.)

7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Volkszählungsgesetz 1950 geändert wird (180/A und 1248 d.B.)

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 bis 7 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Da der Bundesrat dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus zur Berichterstat­tung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates eine Frist bis zum 24. Jänner 2006 gesetzt hat, sind diese drei Vorlagen gemäß § 45 Abs. 3 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates auch ohne Vorliegen eines schriftlichen Ausschuss­berichtes in Verhandlung zu nehmen.

Wir gehen in die Debatte ein.

 


Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Gruber. Ich erteile es ihm.

 


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