die Ortstafelverordnung gesagt habe: dass auch da die Ortschaften herausgestrichen wurden.
Ich weiß, es ist sehr juristisch, es tut mir Leid. Ich versuche, es relativ einfach darzulegen, aber es ist so (Bundesrat Boden: Der eine verrückt, der andere schweigt!) – nein –: Für das Volksgruppengesetz brauchen wir eine Vorlage des Herrn Bundeskanzlers, und dann wird der Nationalrat entscheiden. Ich würde wirklich dafür plädieren, dass wir hier eine Verfassungsbestimmung machen, wo wir dann im Konsens auch den Prozentsatz festlegen – gemeinsam: im Nationalrat, natürlich auch im Bundesrat und natürlich auch mit der Kärntner Bevölkerung, der Mehrheits-, aber auch der Minderheitenbevölkerung.
Die Topographieverordnung fällt in den
Kompetenzbereich des Bundeskanzlers im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des
Nationalrates. Auch da liegt die Kompetenz nicht in Kärnten.
Für das Aufstellen der Ortstafel als
solches (Bundesrat Reisenberger: Peinlich!) ist eine Verordnung der
Bezirkshauptmannschaft vorgesehen, und, wie gesagt, ... (Bundesrat Konecny: Die liegt nicht in Kärnten?)
Das liegt schon in Kärnten! Die Verordnung betrifft aber den Bereich der Straßenverkehrsordnung und hat an und für sich nicht unmittelbar etwas mit dem Bereich der Zweisprachigkeit zu tun, ist an und für sich eine reine Straßenverkehrsangelegenheit, wo aber selbstverständlich auch Staatsvertrag, Volksgruppengesetz und Topographieverordnung hineinwirken.
Also hier ist es wirklich notwendig, dass wir so rasch wie möglich – das wäre auch mein Wunsch als Kärntnerin – eine gesetzliche Grundlage haben, dass es nicht immer wieder zu diesen Auslegungsschwierigkeiten kommt und vor allem dass es nicht notwendig ist, dass dort Menschen mit Autos im Ortsgebiet sehr schnell fahren müssen, damit sie das aufzeigen. (Bundesrat Gruber: Wieso? Der Gorbach will eh 160! – Das kann ja kein Problem sein!) Aber nicht im Ortsgebiet! Im Ortsgebiet hat die 50-km/h-Beschränkung den Sinn, Kinder und alte Menschen zu schützen, und Rasen im Ortsgebiet ist nicht das, was wir brauchen, um einen Rechtsstaat gewährleisten zu können. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP sowie des Bundesrates Mitterer. – Bundesrat Reisenberger: Tauscht’s den Landeshauptmann aus! Das wär’ viel besser für Österreich!)
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir gelangen nunmehr zur 8. Anfrage, und ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Höfinger, um die Verlesung seiner Anfrage.
Bundesrat Johann Höfinger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Bundesministerin, meine Frage lautet:
„Was werden die Schwerpunkte des von Ihnen angekündigten neuen Sachwalterrechts sein?“
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Wie Sie ja wissen, sind wir dieser Tage mit dem Sachwalterschaftsrechtsänderungsgesetz in Begutachtung gegangen, und ich glaube, dass das auch für die Zukunft, vor allem auch für die Zukunft von alten Menschen ein ganz wesentliches neues Gesetzesvorhaben ist, das die Situation in diesem Bereich ganz maßgeblich verbessern wird.
Was sind die Kernpunkte? – Es geht da primär zunächst einmal um die Eindämmung der expansiven Entwicklung der Sachwalterschaft. Wir haben feststellen müssen, dass
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