160 km/h bleiben sollen, schon eine geringe Überschreitung zumindest ein Vormerkdelikt nach sich ziehen.
Einen entsprechenden Entschließungsantrag
haben wir schon im Nationalrat eingebracht – er ist dort abgelehnt
worden, aber Sie können auch jetzt noch in sich gehen, wir geben Ihnen diese
Chance, indem wir diesen Gesetzentwurf zurück an den Absender schicken. (Beifall
bei den Grünen und der SPÖ.)
10.40
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Bundesrat Mitterer. – Bitte.
10.40
Bundesrat
Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit,
Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus!
Jeder verantwortungsbewusste Mandatar sollte sich in seinen Reden an die
Tagesordnung halten. Laut Tagesordnung, Tagesordnungspunkt 1, befinden wir
uns in der Debatte zum Führerscheingesetz (Bundesrat
Molzbichler: Aber das darf man schon
uns überlassen!) – und keineswegs in einer Debatte betreffend eine
Teststrecke, die auf Verordnungswege von der Bundesregierung verordnet wurde
oder wird. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Gruber: Aber der Zusammenhang ist unbestritten! Wer den
Zusammenhang bestreitet, weiß nicht, wovon er redet!) Trotzdem muss ich auf
Grund der Debattenbeiträge der Redner von den Oppositionsparteien natürlich
auch kurz auf diese Teststrecke beziehungsweise diese Verordnung eingehen. (Rufe bei der SPÖ: Ach so!)
Es muss legitim sein, Reformwillen in
Österreich auch betreffend das Straßenverkehrsgesetz zu zeigen, nachdem die
Autos auch nicht gleich geblieben sind. Jeder, der diese Debatte nicht führen
möchte, geht an der Realität vorbei. Sie selbst fahren augenscheinlich auch
Auto und werden wahrscheinlich öfters, so wie auch ich, für das Überschreiten
der zulässigen Geschwindigkeit – wenn diese auch nur minimal überschritten
wurde – bestraft worden sein. (Zwischenruf
des Bundesrates Gruber.) Aber es
gibt Strecken – das beweist uns Deutschland –, die geeignet sind, bei
Vorhandensein der entsprechenden technischen Ausrüstung des Fahrzeugs auch
schneller befahren zu werden. Es ist Eigenverantwortung des Einzelnen, was die
Ausschöpfung dieses Geschwindigkeitsrahmens anlangt, angesagt –
Eigenverantwortung! Es wird niemand gezwungen, auf einer Strecke, die als
Teststrecke angegeben wird, 160 km/h zu fahren. (Bundesrätin Mag. Neuwirth:
Da sind wir aber froh!)
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf § 20 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung: „Der Lenker eines Fahrzeuges hat die Fahrgeschwindigkeit den gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen, insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen, sowie den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“ (Bundesrat Gruber: Wofür brauchen wir dann überhaupt Beschränkungen, wenn das eh vorgegeben ist?) – Selbstverständlich steht auch das mit in Diskussion.
Die Teststrecke selbst wurde natürlich mit verschiedenen Kriterien belegt – flexible Geschwindigkeitsanzeigen, bauliche Voraussetzungen, bessere Kontrolle, eventuell auch eine Ausbildung bei den Fahrprüfungen, damit man mit einer höheren Geschwindigkeit besser umgehen kann, all das sind begleitende Maßnahmen.
Zur Teststrecke Spittal – ich bin nicht Experte, Sie spielen sich hier als Experten der Verkehrssicherheit auf; ich weiß nicht, wo Sie sich die Fähigkeiten erarbeitet oder sie erlernt haben. (Bundesrat Gruber: Nein, wir zitieren Experten! Aufspielen tut sich der Herr Vizekanzler zum Experten!) – Ich meine, der Herr Vizekanzler sollte sich, so wie wir als gesetzgebende Körperschaft auch, auf Aussagen und Gutachten von Experten und Fachleuten verlassen. (Bundesrat Stadler: Die sind aber negativ! Durchwegs ne-
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