Bundesrat Stenographisches Protokoll 734. Sitzung / Seite 71

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Mit der wissenschaftlichen Vernetzung hat das überhaupt nichts zu tun, Herr Kollege! Und natürlich ist mit jeder einschlägig tätigen Forschungsstelle Universitätsdeparte­ment oder was immer in Österreich und international zu vernetzen! Hier geht es aber durchaus um die physische Präsenz der Handelnden.

Wo sie wohnen, ob sie sich dazu den städtischen Bereich mit seinem Freizeitangebot oder die ländliche Ruhe aussuchen, ist völlig irrelevant und eine durchaus individuelle Entscheidung.

Die Topographie von Gugging wird es leider nicht leicht machen, die erforderlichen Grundstücke dazuzugeben, erstens wegen des Profils, das in dieser Gegend domi­niert – es geht im Wesentlichen um ein Bachtal mit anschließendem Hügel ... (Zwi­schenruf der Bundesrätin Zwazl.)

Ja, natürlich, ich weiß, daher wissen Sie, dass es stimmt, was ich ... (Bundesrätin Zwazl: Wir haben mehr als einen kleinen Hügel!) – Gut, wenn Sie dazu in der Lage sind, Frau Kollegin. Wir haben hier in dem 15a-Vertrag, über den wir auch zu entschei­den haben, eine sehr vage Verpflichtung des Landes Niederösterreich im Hinblick auf diese Grundstücke, die ich mir stärker gewünscht hätte.

Um es ganz deutlich zu sagen: Eine Verpflichtung, in Verhandlungen mit Grundeigen­tümern einzutreten, ist nicht wirklich jene Sicherheit, auf die ein solches Institut bauen können sollte. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) – Aber widmen kann man, Herr Kollege! All diejenigen, die das Projekt Tulln geschaffen haben – und das war sozusa­gen im selben Bundesland und im Amt der Landesregierung mit denselben Verantwort­lichen, so nehme ich an –, wissen das, haben es getan, und sie können es bis zum Projekt Gugging nicht vergessen haben. Ich würde bitten, ihnen die Möglichkeit zu ge­ben, ihre Kenntnisse anzuwenden.

Wir werden sowohl dem Gesetzesbeschluss des Nationalrates wie auch dem 15a-Ver­trag zustimmen. Aber wie gesagt: Wir laden Sie ein, zu einigen Punkten dazu und ge­stützt auf die Stellungnahme des Herrn Professors Harari einen Entschließungsantrag anzunehmen.

Ich darf nur am Rande anmerken, weil schon wieder das dümmliche Wort „Verzöge­rung“ gefallen ist: Ich halte es für legitim, dass der Bundesrat sich zusätzliche Expertise holt, wenn er eine Vorlage im Ausschuss berät, notabene dann, wenn es sich um eine Vorlage handelt, die nicht durch ein Begutachtungsverfahren gegangen ist. Es haben sich sowohl der Vorsitzende der Rektorenkonferenz, Professor Badelt, als auch Profes­sor Harari außerordentlich erfreut darüber gezeigt, dass sie zu dieser Stellungnahme eingeladen wurden, und sie haben beide Interessantes, nicht notwendigerweise in je­dem Einzelfall von uns Geteiltes, uns mitzuteilen das Bedürfnis gehabt.

Sie können sicher sein, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, dass wir dieses Instrument weiterhin in dem Umfang, in dem es uns notwendig erscheint, nützen werden, um unsere Entscheidungen auf eine breitere und sachkundigere Ebene zu stellen.

Ich bringe also den Entschließungsantrag ein, der auch dem Präsidium vorliegt und fol­genden Wortlaut hat:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Prof. Konecny und KollegInnen betreffend Empfehlungen des internati­onalen wissenschaftlichen Komitees zum Institute of Science and Technology – Austria (ISTA), eingebracht im Zuge der Debatte zum TOP 7

 


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