Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 87

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so. Jede Unternehmerin ist Mitglied in „Frau in der Wirtschaft“ beziehungsweise fällt in das Betreuungsgebiet der „Frau in der Wirtschaft“.

In jeder Landeskammer gibt es eine Ansprechpartnerin, die Landesvorsitzende von „Frau in der Wirtschaft“ ist. Die Landesvorsitzenden treffen sich auf der Bundesebene. Von den Frauen wird eine Bundesvorsitzende gewählt, wobei wir nicht unterscheiden, woher sie kommt, welche politische Richtung sie hat. Uns geht es einfach nur darum, für die Unternehmerinnen Erleichterungen einzuführen.

Für uns ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf kein Lippenbekenntnis. Wir sind diejenigen, die auch wirklich Vorschläge einbringen und die etwas umsetzen, sei es, dass es bei unseren WIFIs Kindergärten gibt, sei es, dass es die Betriebshilfe gibt, oder sei es, dass wir gesagt haben, wir hätten gerne eine steuerliche Berücksichtigung bei Betreuungshilfen. (Beifall bei der ÖVP.) Das sind Sachen, die „Frau in der Wirt­schaft“ einbringt.

Die Arbeitsgemeinschaft „Frau in der Wirtschaft“ ist im Wirtschaftsparlament abgeseg­net und mit der Zustimmung von allen eingerichtet worden. (Bundesrätin Dr. Lichten­ecker: Ja, aber da kann man sie ja direkt wählen! Da spricht überhaupt nichts da­gegen!) – Ruperta! Was heißt „direkt wählen“? Ich sehe dahinter immer nur: Ich will hier an die Spitze! (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Na, geh!) Man muss Vertrauen durch Arbeit gewinnen. Das kann ich nur jedem empfehlen. Und wenn du das Ver­trauen hast, dann kommst du auch hinein. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Bun­desrätin Dr. Lichtenecker.)

Basisdemokratie, das habe ich schon eingangs gesagt, wird bei uns verwirklicht. Unse­re Wahlordnung, das gebe ich zu, ist nicht leicht zu durchschauen, dazu muss man sich hinsetzen, damit muss man sich halt einmal befassen. Die Auswirkung dieser Basisdemokratie ist, dass unsere Mitglieder die Vertreter in der Fachorganisation di­rekt wählen.

Weiters wird immer wieder folgende Aussage getätigt: Warum sind nicht-österrei­chische Staatsbürger nicht passiv wahlberechtigt und können damit nicht Funktionäre werden? Das ist total ungerecht! – So kann man das nicht sehen, und so ist (neuer­licher Zwischenruf der Bundesrätin Dr. Lichtenecker– horch, horch! – die Aussage auch nicht richtig, denn es gilt das Gegenseitigkeitsprinzip. Nicht-österreichische Staatsbürger sind dann wählbar, wenn in dem Land, aus dem sie stammen, auch ös­terreichische Staatsbürger gewählt werden können. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Wissen wir!)

Ruperta, das ist ein faires und ein gerechtes System.

Ich muss dir ehrlich sagen, ich freue mich ja, dass ihr euch so mit der Wirtschafts­kammerorganisation auseinander setzt, weil ich davon überzeugt bin, dass wir sie alle lieben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.14


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wünscht hiezu noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Nein.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

 


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