Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 93

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Berichterstatter Günther Kaltenbacher: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; daher komme ich sogleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Klug. Ich erteile es ihm.

 


13.34.53

Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch die Ausführungen des Herrn Berichterstatters wurde das Problem ausreichend dargelegt. Es geht im Wesentlichen darum, dass man auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes reagiert. Der Ver­fassungsgerichtshof hat festgestellt, dass eine bestimmte Maßnahme aus der Vergan­genheit (ironische Heiterkeit und Zwischenruf des Bundesrates Mag. Himmer) – sei­tens der derzeitigen Bundesregierung – verfassungswidrig war.

Insofern kann man relativ schnell zur inhaltlichen Einschätzung und Abhandlung dieses Tagesordnungspunktes kommen. Wenn man allerdings schon die Tagesordnung des Bundesrates in diesem Zusammenhang strapaziert, dann ist ein einminütiger Ausflug in den Hintergrund dieses Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes durchaus loh­nenswert. Worum geht es denn in dieser Sache?

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man muss weit zurückschauen, nämlich in das Jahr 2000, um die Wurzeln dieses politischen Übels zu finden. Ich darf in diesem Zusammenhang an das Budgetbegleitgesetz 2000 erinnern. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.) – Ich hoffe doch stark, dass das 2000er-Trauma heuer im Herbst beendet wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren, was ist damals passiert? – Mit dem Budgetbegleitge­setz 2000 haben sich die derzeit Mächtigen in politisch unverschämter Weise an Sozi­altöpfen bedient (Bundesrat Mag. Himmer: Reden wir jetzt über die BAWAG ...?) und diese Mittel zweckwidrig verwendet.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht im Wesentlichen darum, dass finanzielle Mittel aus dem Insolvenz-Ausfallfonds in nicht unbeträchtlicher Höhe einerseits der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, durchaus beachtliche 269 Mil­lionen €, und andererseits dem Ausgleichsfonds der Pensionsversicherungsanstalt, durchaus auch beachtliche 145 Millionen €, zugeführt wurden.

Ich habe zuvor darauf hingewiesen, dass man sich in politisch meines Erachtens durchaus nicht nur zweckwidrigerweise, sondern auch unverschämterweise an Sozial­töpfen bedient hat. Dieses Hineingreifen in fremde Töpfe hatte den ausschließlichen politischen Hintergrund und hat ausschließlich dazu gedient, dem Null-Defizit-Fetischis­mus des Finanzministers zu huldigen und letztlich die Bundeszuschüsse zu diesen bei­den Sozialversicherungsträgern möglichst gering zu halten. (Bundesrat Mag. Himmer: Das verspekuliert ihr an einem Nachmittag!)

Da die Reaktion des Verfassungsgerichtshofes zwar etwas dauert, aber selbstver­ständlich auf den Fuß folgt, bin ich der Meinung, dass dieses Erkenntnis des Verfas­sungsgerichtshofes eine Warnung für alle zukünftigen Aktivitäten in diesem Zusam­menhang darstellen sollte – eine positive Reaktion darauf darstellt. Und daher erlauben


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