Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 159

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in der Pension dafür einen Ausgleich erhält, so ist das nicht gerecht! Das ist nicht fair! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Der Herr Generaldirektor hat im Ausschuss dazu gemeint, das ist folgendermaßen zu erklären: Es kommt ja ganz oft vor, dass jemand vielleicht im Alter zwischen 20 und 25 Jahren Schwerarbeit geleistet hat, dann befördert wurde, Karriere gemacht hat und dann ab Mitte 30 oder ab 40 in einem Bürojob sitzt und ein Ausgleich dann nicht zu erklären wäre. – Ich denke nicht, dass das die meisten Fälle sind, dass jemand am Bau anfängt, Karriere macht und die letzten 15 Jahre seines Berufslebens gemütlich auf einem Bürosessel verbringt!

Wir haben dann auch das Beispiel der Hilfsarbeiter gehört – Hilfsarbeiter ist keine defi­nierte Berufsgruppe –, die zu einem ganz großen Teil Schwerarbeit leisten und die eben, weil sie keine definierte Berufsgruppe sind, dann auch nicht berücksichtigt wer­den. – Ich denke, dass es eher um diese Personen geht, die nichts davon haben wer­den, dass sie ihr Leben lang schwer gearbeitet haben, und nicht um die wenigen Fälle, die Karriere machen und dann übrigens auch ein besseres Gehalt und so weiter ha­ben.

Diese Regelung stellt für fast alle Schwerarbeiter eine Verschlechterung dar, weil die meisten eben nicht nur kurz Schwerarbeit geleistet haben. Diejenigen, die wirklich nur ab dem Alter von 40 Jahren zehn Jahre lang – wenn das kurz ist – Schwerarbeit ge­leistet haben, würden von dieser Regelung ideal profitieren. – Das wird kaum der Fall sein! Man wird kaum jemanden finden, der bis 40 keine Schwerarbeit, sondern erst dann Schwerarbeit geleistet hat. Der Großteil der Fälle wird so sein, dass man von Jugend an schwer gearbeitet hat und dann, nach dem Alter von 40 Jahren, diese Zei­ten nicht mehr zusammenbekommt und nicht von dieser Regelung profitieren kann.

Auch bei der Drei-Jahres-Frist für die Feststellung von Schwerarbeit sind meiner Mei­nung nach Schwierigkeiten zu erwarten – es geht um eine rückwirkende Meldung durch den Dienstgeber. Es wäre auf jeden Fall sinnvoller, das begleitend zu melden, dann könnte der Arbeiter, der Arbeitnehmer noch während der Berufstätigkeit abrufen, wie es mit dem Stand der Schwerarbeitsjahre aussieht. – So wird das nicht möglich sein.

Unser Fazit zu dieser Regelung: Diese Regelung ist nicht fair, diese Regelung ist zy­nisch, und es ist zynisch, den Menschen das als Erfolg für die Schwerarbeiter zu ver­kaufen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

17.38


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Schimböck. – Bitte.

 


17.38.41

Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Mich stimmt das auch irgendwie sehr traurig, wenn ich mir vorstelle, mit welcher Heiterkeit man an ein solches Thema herangeht.

Herr Staatssekretär! Sie haben kürzlich mit einem personalpolitischen Vorschlag, einer angeblichen Umbildung der Bundesregierung, einen großen Lacherfolg in dieser Re­publik gehabt, und ich möchte Sie heute einladen, Herr Staatssekretär, ins ernste Fach zu wechseln!

Ich habe eine Einladung an Sie weiterzugeben, die im Nationalrat bereits ausgespro­chen wurde, und zwar eine Einladung des Arbeiterbetriebsrates der Voest – ich komme aus Linz –, des Kollegen Keck, der gemeint hat, es soll einmal jemand aus dieser Bun­desregierung den Mut haben, einen Tag dort zu arbeiten. Vielleicht haben Sie, Herr Staatssekretär, da Sie so für das Lustige sind, den Mut, diese Einladung anzunehmen


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