Bundesrat Stenographisches Protokoll 736. Sitzung / Seite 79

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Stärkere und wer der Schwächere ist – der Mieter oder der Vermieter. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.10


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zur Abstimmung zunächst über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend eine Wohnrechts­novel­le 2006.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Damit erübrigt sich eine Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Kritzinger, Kolleginnen und Kollegen, keinen Einspruch zu erheben.

Es liegt weiters ein Antrag der Bundesräte Schimböck, Schennach, KollegInnen auf Fassung einer Entschließung betreffend notwendige Änderungen im österreichischen Wohnrecht vor.

Ich lasse über diesen Antrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, um ein Hand­zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen. (E 215-BR/06.)

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Energieausweis-Vorlage-Gesetz.

Es liegt mir hiezu ein Antrag der Bundesräte Konecny, Schennach, Kolleginnen und Kollegen vor, hinsichtlich dieses Beschlusses zur Tagesordnung überzugehen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Übergang zur Tages­ordnung ist somit angenommen.

Damit erübrigt sich eine Abstimmung über den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

13.12.08 9. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. Juni 2006 betreffend ein Übereinkommen über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Repu­blik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slo­wakischen Republik zu dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzu­wendende Recht sowie zu dem Ersten und dem Zweiten Protokoll über die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof der Europäischen Ge­meinschaften (1162 d.B. und 1525 d.B. sowie 7589/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Gabriele Mörk. – Bitte.

 


13.12.41

Berichterstatterin Gabriele Mörk: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Juni 2006 betreffend ein Überein­kommen über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite