Bundesrat Stenographisches Protokoll 736. Sitzung / Seite 81

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rechtlich nicht richtig verständlich gemacht wurden. Ich werde aber meine Zustimmung geben. – Danke. (Beifall des Bundesrates Mitterer.)

13.17


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Bitte sehr, Frau Bundesministerin.

 


13.17.56

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte auf die Frage des Bundesrates Kampl ad hoc antworten.

Das Übereinkommen Rom I regelt Vertragsverhältnisse mit Auslandsbezug, welches Recht anzuwenden ist. Nicht mehr und nicht weniger! Das ist eine wichtige Angele­genheit, damit es nämlich nicht zu einem Forum-Shopping kommen kann. Wenn es einen Rechtsstreit gibt zwischen zwei Vertragsparteien, die in unterschiedlichen Mitglied­staaten ihren Wohnsitz haben, soll es nicht dazu kommen können, dass man sich aussuchen kann, ob man zum Beispiel in Italien mit der italienischen Rechts­ordnung besser aufgehoben ist als etwa in Österreich, und sich deshalb dann für das italienische Recht entscheidet.

Das ist im Wesentlichen und sehr einfach dargestellt die Grundintention dieses Übereinkommens. Es regelt nicht mehr und nicht weniger. Ich bin jetzt überfragt, was Beneš-Dekrete und AVNOJ-Bestimmungen betrifft, das muss ich mir noch im Detail anschauen und werde das auch gerne tun, kein Problem.

Ich möchte den Bundesrat auch darüber informieren, dass wir auf Ebene der Euro­päischen Union, also in unserem Rat, auch daran arbeiten, eine neue Verordnung Rom I auszuarbeiten, die dieses Übereinkommen in weiterer Folge dann ersetzen soll.

Es ist uns ja gelungen, während unserer Präsidentschaft die außervertraglichen Schuldverhältnisse, also Rom II, auf Verordnungsweg einer Regelung zuzuführen, und wir werden die vertraglichen Schuldverhältnisse jetzt im Rat auch ganz intensiv weiterbehandeln, sodass in absehbarer Zeit auch damit zu rechnen sein wird, dass dieses Übereinkommen auf Ebene der Europäischen Union durch diese Verordnung ersetzt werden wird.

Der Rechtsakt, den wir hier nun setzen, ist notwendig geworden, damit die neuen Mitglied­staaten diesem Übereinkommen ebenfalls beitreten und damit wir auch im Zivilrecht eine gemeinsame Rechtsgrundlage haben. – Danke vielmals. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit und der ÖVP.)

13.19


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke, Frau Bundesministerin.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Danke, das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

 


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