Bundesrat Stenographisches Protokoll 736. Sitzung / Seite 109

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nicht durch Einsparungen in der Verwaltung, wie es in diesem Gesetz vorgesehen ist, sondern durch Personalaufstockungen im Wasserrechtsbereich. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

15.00


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Bundesminister Pröll, Sie haben das Wort. – Bitte.

 


15.00.53

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Zu den Fragen betreffend die Novelle zum Wasser­rechtsgesetz: Wo kommt sie her? Wo wurde sie diskutiert? Warum ist sie notwendig? – Ich möchte dazu feststellen, dass ich jetzt viel über Hochwasserschutz gehört habe und auch die Frage gestellt wurde, ob die Wasserqualität jetzt besser wird.

Ich komme gerade aus dem Umweltausschuss, der unterbrochen wurde, damit ich hierher kommen kann. Dort haben wir das auch diskutiert. – Österreich hat betreffend Wasserqualität eine einzigartige und herausragende Stellung in Europa. Das ist die Realität. Wir haben betreffend Flüsse und Seen, betreffend das Grundwasser und auch das Quellwasser eine einzigartig positive Situation, weil wir erstens genug von der Ressource selbst haben und weil wir zweitens in den letzten Jahrzehnten Millionen um Millionen eingesetzt haben, um in der Siedlungswasserwirtschaft die richtigen Antwor­ten zu geben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Novelle, die heute zur Diskussion steht, ist eine Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Wir haben auch im Rahmen der Verwaltungsreform II gemeinsam mit dem Gemeindebund, dem Städtebund und allen Gebietskörperschaften diskutiert, wie wir die zu erwartenden Mehrkosten und den Mehraufwand aus der Wasserrahmenrichtlinie in einer Wasserrechtsgesetznovelle zugunsten der verschiedenen Behörden umsetzen können, um effizienter vorzugehen als in der Vergangenheit, und wir haben schließlich diese Wasserrechtsgesetznovelle vorgelegt.

Sie gehört zu den Bemühungen in der Wasserrechtsgesetzgebung, die Wasserqualität in Österreich erfolgreich zu verteidigen und positiv weiterzuentwickeln. Das ist die gegenwärtige Lage, und ich denke, das muss auch gesagt werden, weil hier einige Themen aufgeworfen wurden, die mit dieser Novelle überhaupt nichts zu tun haben. (Beifall bei der ÖVP.)

15.02


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen hiezu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Daher ist die Debatte geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag, Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

 


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