Frau Kollegin Roth-Halvax hat heute Kritik daran geübt, dass die Opposition ihre Einsprüche zu spät vorgelegt hätte. – Bei der Regierung ist es offenbar gang und gäbe, dass man im Nationalrat erst in der Plenarsitzung die Abänderungsanträge einbringt, die dann durchgeboxt werden.
Ein wichtiger Punkt, bei dem sich zwar laut Aussagen im Ausschuss fast nichts ändert – ich habe nämlich die Auskunft dieses Beamten, dass sich da keine Änderung ergibt, nicht ganz verstanden, denn wozu hätte man dann das Gesetz ändern müssen? –, sind die Einstellungsverfahren für öffentliche Bahnen wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit.
Das Problem – ich habe es auch im Ausschuss schon angesprochen – ist, dass man das rein von der betriebswirtschaftlichen Seite her betrachtet, dass meiner Meinung nach aber öffentlicher Verkehr sehr wohl auch einen volkswirtschaftlichen Nutzen hat. Dieser ist aber in diesem Gesetz überhaupt nirgends berücksichtigt.
Es kommt, glaube ich, wenn eine Landesstraße zu wenig befahren ist, niemand auf die Idee, zu sagen: Gut, reißen wir die Straße weg! – Das habe ich noch nie gehört und noch nie erlebt. Bei den Nebenbahnen ist das regelmäßig der Fall, dass man sagt: Oh, trägt sich nicht, ist jetzt vielleicht ein paar Jahre nicht gut gelaufen, reißen wir halt die Schienen weg!
Bei der Straße gibt es offenbar andere Maßstäbe. Wenn man es bei den Straßen so machen würde, dass nur diejenigen, die sich sozusagen tragen würden und effizient wären, erhalten blieben, dann würden letztendlich wahrscheinlich nur Autobahnen überbleiben. Und wenn wir nur Autobahnen hätten – das wissen wir alle –, kämen wir auch nicht weiter, denn es braucht doch auch Zubringer. – Und genau diese Zubringer braucht es auch bei der Bahn, und genau deshalb ist der volkswirtschaftliche Nutzen auch der Nebenbahnen einfach wichtig und sollte nicht zerstört werden.
Vielmehr wäre es deshalb auch wichtig, dass man Nebenbahnen zu attraktivieren versucht, dass man versucht, Konzepte zur Verbesserung des Angebots zu schaffen. Bekanntlich ist es ja so: Nur wenn ein vernünftiger Takt hergestellt wird, nur wenn ein vernünftiges Angebot vorhanden ist, wird dieses auch angenommen. Wenn ich nur zwei Züge pro Tag habe, dann werde ich wahrscheinlich kaum damit fahren.
Letztendlich ignorieren Sie mit diesem Gesetz weiterhin den
volkswirtschaftlichen Nutzen des öffentlichen Verkehrs. Mit dieser
Verkehrspolitik setzen Sie die nächsten Schritte von der Schiene Richtung
Straße – und nicht umgekehrt. Und bei diesem Spiel spielen wir
nicht mit. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei
Bundesräten der SPÖ.)
15.29
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zum Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kritzinger. – Bitte.
15.29
Bundesrat Helmut Kritzinger (ÖVP, Tirol): Meine Damen und Herren! Kollege Boden hatte nicht ganz Unrecht – vielleicht muss ich etwas ein wenig mehr herausstreichen: Kollege Boden ist ja Eisenbahner, nicht wahr? – Ja. Und gerade das, glaube ich, wäre ein Grund, diesem Gesetzespaket unbedingt die Zustimmung zu geben!
Sie müssen nämlich wissen – für jene Kollegen, die da nicht so genau Bescheid wissen, möchte ich Folgendes erklären –: Es war so, dass von den Anteilen an dieser Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft Österreich die eine Hälfte und Italien die andere Hälfte bekommen hat; und Österreich hat eine Hälfte Tirol gegeben, Italien hat eine Hälfte Südtirol gegeben.
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