Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 21

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Wir rechnen für das Jahr 2007 aus unserer Sicht weiter mit einem etwas gedämpftem Aufkommen im Zusammenhang mit der Steuerreform.

Wir rechnen damit, dass im Jahr 2006/2007 das Durchschnittsaufkommen zwi­schen 3,5 und 4 Milliarden € liegen dürfte im Zusammenhang mit Steuerreform und Herabsetzungsanträgen.

2008 dürfte das Aufkommen auf einem Niveau in etwa des Jahres 2002 liegen, also bei 4,5, 4,6 Milliarden €, und meine Experten rechnen damit, dass im Jahre 2009 das Aufkommen bei etwa 5 Milliarden € liegen sollte.

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Herr Minister, glauben Sie, dass durch die reduzierten Einnahmen durch die Steuerreform, auch durch die KöST-Senkung, die Länder und die Gemeinden tatsächlich ihre Aufgaben erfüllen können, die sie auch zu erfüllen haben?

 


Präsident Gottfried Kneifel: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Frau Bundesrätin: Ja. (Heiterkeit.)

 


Präsident Gottfried Kneifel: Eine weitere Zusatzfrage wird von Herrn Bundesrat Schimböck gewünscht. – Bitte.

 


Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Bundes­minister! In Ihre Amtszeit fällt ja auch die Einführung der Gruppenbesteuerung. Das hat dazu geführt, dass die vielen Klein- und Kleinst-GesmbHs – und das ist ja die weit überwiegende Anzahl – nach wie vor Mindestkörperschaftsteuer zahlen, während die Großkonzerne es sich durch die Gruppenbesteuerung sozusagen richten können. Zu welchem Einnahmenausfall ist es durch die Gruppenbesteuerung im Bereich der Körperschaftsteuer gekommen?

 


Präsident Gottfried Kneifel: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Herr Bundesrat, ich bin froh, dass ich auch das klarstellen kann, weil im Nationalrat von Mitgliedern Ihrer Frak­tion oft behauptet wird, das koste 600, 700 Millionen €. Alle Zahlen, die uns vorliegen – das sind noch keine Echtdaten, weil die Veranlagung für das erste Jahr der Gruppen­besteuerung, nämlich das Jahr 2005, noch nicht gemacht ist –, geben Hinweise darauf, dass wir eine Größenordnung haben sollten von – sage ich einmal – 130 bis 170, 180 Millionen €. Die ursprüngliche Schätzung ist bei 100 gelegen. Das Institut für Höhere Studien sagt: in etwa 170 Millionen €.

Wir glauben, dass sich die Ausfälle aus der Gruppenbesteuerung insofern in Grenzen halten, als die Aufwertung des Wirtschafts- und Arbeitsstandortes, die auf der anderen Seite, auf der Habenseite steht, sehr beträchtlich war. Wenn man sieht, was an Inves­titionen in Österreich stattfindet, die damit natürlich auch für hoch qualifizierte Arbeits­plätze wichtige Beiträge leisten, auf der anderen Seite Wachstums- und Beschäf­tigungseffekte haben, dann kann man sehr klar sagen: Es ist nicht nur eine Gruppen­besteuerung, die größeren Unternehmen dient, sondern wir haben auch eine Reihe von Beispielen, wo kleinere und mittlere Unternehmen die Gruppenbesteuerung in Anspruch nehmen.

Wir haben nämlich gerade ein Phänomen gesehen: dass die Effekte der Gruppen­besteuerung vor der Steuerreform von großen Konzernen durch Umgehungskons­truktionen, zum Beispiel Kommanditgesellschaften, bereits in Anspruch genommen worden sind. Jetzt kommen die kleinen und mittleren Unternehmen nach und haben


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