Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 131

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Opfer des Menschenhandels kümmert und diese psychosozial und vor allem juristisch betreut.

Ich denke, das ist ein äußerst begrüßenswerter Schritt, aber ich glaube nicht, dass eine Beratungsstelle für ganz Österreich ausreicht, sondern dass es sehr wohl notwendig ist, auch im Westen Österreichs eine zweite derartige Beratungsstelle einzurichten.

Wie wir alle wissen, wird bei Opferschutzeinrichtungen gespart. Ich habe auch schon in meiner Rede zum Anti-Stalking-Gesetz darauf aufmerksam gemacht, wie schwierig die Situation – vor allem die finanzielle Situation – der Wiener Interventionsstelle ist. Die Opfer können nicht mehr in allen Bezirken betreut werden, weil die finanzielle Ausstattung nicht in der nötigen Höhe zur Verfügung gestellt wird. Daher appelliere ich an Sie, Herr Staatssekretär, aber auch an alle Mitglieder der Bundesregierung, die dafür zuständig sind, dass allen Interventionsstellen in Österreich entsprechende finan­zielle Mittel zur Verfügung gestellt werden!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die internationale Zusammenarbeit von Justiz und Polizei gegen die organisierte Kriminalität ist zu stärken, um diesen ver­breche­rischen Aktivitäten entgegenzusteuern und um diese Form der Kriminalität bestmöglich zu bekämpfen. Darüber hinaus muss aber auch versucht werden, in den Ländern, in denen besonders für den Menschenhandel rekrutiert wird, die Strukturen zu verbessern, sodass eine präventive Wirkung eintritt. Dazu ist verstärkt eine wirtschaftliche, aber auch eine politische Zusammenarbeit mit diesen Ländern von Seiten der reicheren Länder herzustellen.

Ein weiterer wichtiger Ansatzpunkt muss natürlich auch darin bestehen, jenen Frauen in Österreich, die bereits Opfer von Menschenhandel geworden sind, möglichst effi­zient zu helfen. Es geht darum, diese Frauen aus der Gewalt zu befreien und ihnen die Rückkehr zu einem normalen Leben – sei es in ihren Heimatländern oder sei es gegebenenfalls auch in Österreich – zu ermöglichen.

In einem Erlass des Innenministeriums ist zwar vorgesehen, dass Opfer von Men­schenhandel eine Bedenkfrist von 30 Tagen gewährt bekommen, in der sie nicht abgeschoben werden sollen, aber das bedeutet nicht, dass sie nicht in dieser Zeit einvernommen werden und aussagen müssen.

Erfahrungswerte aus anderen europäischen Ländern – Beispiele sind Belgien, die Niederlande und Italien – haben gezeigt, dass die Opfer eine gewisse Bedenkfrist brauchen, um sich zu erholen, und dass sie erst nach einer längeren Zeit bereit sind auszusagen. In diesen aufgezählten Ländern haben die Frauen drei Monate Zeit, bis sie eine Aussage tätigen müssen. – Ich denke, es wäre gut, das auch in Österreich einzuführen.

Als dringend notwendig erachte ich, dass auch in Österreich darüber diskutiert wird, ob ein Tatbestand für das wissentliche und vorsätzliche Ausnützen der Abhängigkeit und Hilflosigkeit einer Zwangsprostituierten geschaffen wird. Ich denke, mit einer ent­sprechenden Strafnorm würde man signalisieren, dass dieses menschenverachtende Verhalten vom Staat nicht toleriert wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

15.53


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. Bitte.

 


15.54.00

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss heute ausnahmsweise auch einmal dem


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