BundesratStenographisches Protokoll743. Sitzung / Seite 105

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Dieser Antrag zielte darauf ab, dass bestimmte Bestimmungen des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes aufgehoben werden. Die wesentlichen Kritikpunkte damals waren, wie schon ausgeführt, einerseits der Verstoß des indirekten Wahlsys­tems gegen das demokratische Prinzip und den Gleichheitssatz und andererseits die Unsachlichkeit des Bestellmodus.

Die Vorwürfe der Abgeordneten wurden vom Verfassungsgerichtshof sehr ausführlich geprüft. Er hat jedoch die bemängelte Bestimmung weitgehend bestätigt; und zwar hat er konkret sechs von sieben Absätzen als verfassungskonform erklärt und lediglich einen Absatz aufgehoben, diesen allerdings aus formalen Mängeln aufgehoben. Dieser war seiner Meinung nach unzureichend determiniert.

Die Bestimmung, die aufgehoben wurde, betraf die Wahlgemeinschaft der Bildungsein­richtungen mit weniger als 1 000 Studierenden. Diese hatten nämlich, je nach Anzahl der vertretenen Studierenden, eine bestimmte Anzahl an VertreterInnen zu wählen. Weil diese Regelung aber keine Bestimmung darüber enthielt, wie die Wahl zu erfolgen hat – ob sie also nach Mehrheitswahlrecht, nach Verhältniswahlrecht oder gar nach Persönlichkeitswahlrecht zu erfolgen hat –, war dies nicht bestimmt, daher für den Ver­fassungsgerichtshof unzureichend determiniert und aufzuheben.

Durch diese Aufhebung haben die kleinen Bildungseinrichtungen momentan überhaupt keine Vertretung in der Bundesvertretung. Es ist gerade im Hinblick auf die ÖH-Wahlen im Mai – wie es mein Kollege Florianschütz schon ausgeführt hat – besonders wichtig, diese Regelung zu reparieren beziehungsweise neu zu erlassen.

Zu der Kritik von Frau Kollegin Konrad, dass dieses indirekte Wahlrecht undemokra­tisch sein soll, kann ich nur auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs verwei­sen. Dieser sieht das nicht so, und er verweist auf den Gestaltungsspielraum des Ge­setzgebers. Ich denke, dass Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs in Österreich – außer vielleicht vereinzelt in Kärnten – durchaus große Akzeptanz finden. (Demonstra­tiver Beifall bei Bundesräten der SPÖ. – Beifall bei der ÖVP.)

Im Übrigen sind auch die österreichischen Interessenvertretungen Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer genauso mit indirektem Wahlrecht organisiert. Dass die österrei­chische Sozialpartnerschaft eine gut funktionierende ist, ist, denke ich, ebenfalls unbe­stritten. Meiner Meinung nach kann man dies sehr wohl vergleichen, und das traue ich mich zu sagen, da ich selbst studiert habe und momentan in einer Interessenvertre­tung, nämlich bei der Jungen Wirtschaft, aktiv bin.

Ich kann sehr gut verstehen, dass eine Novellierung des Hochschülerinnen- und Hoch­schülerschaftsgesetzes gewünscht wird, auch von den Kollegen. Vielleicht kann der Herr Bundesminister noch näher ausführen, ob hier in Zukunft etwas kommen wird. Doch bis zu den Wahlen der Hochschülerschaft im Mai ist der Zeitraum dafür einfach zu kurz gewesen.

Wenn also die kleinen Bildungseinrichtungen mit weniger als 1 000 Studierenden ver­treten sein und auch bei der kommenden ÖH-Wahl im Mai die Möglichkeit haben sollen, indirekt an der Wahl zur Bundesvertretung teilzunehmen, dann darf man heute gegen diese Reparaturbestimmung keinen Einspruch erheben, denn das wäre dann undemokratisch. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.26


Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Dr. Hahn. – Bitte.

 


15.26.36

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn: Herr Präsi­dent! Meine Damen und Herren! Kollegin Eibinger hat es eigentlich schon in einem


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