BundesratStenographisches Protokoll743. Sitzung / Seite 107

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gungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2005 geändert werden (25 d.B. und 34 d.B. so­wie 7657/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Todt. Ich bitte ihn um den Bericht.

 


Berichterstatter Reinhard Todt: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. März 2007 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht. Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Stadler. – Bitte.

 


15.30.55

Bundesrat Werner Stadler (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bei der heute vorliegenden Gesetzesände­rung geht es erstens um die Änderung des Katastrophenfondsgesetzes. Dies wurde notwendig, da durch die lang anhaltende Dürre und die anschließend lang anhaltenden starken Regenfälle, genauso wie im Jahr 2005, auch im letzten Jahr ein erhebliches Ausmaß an Grünland und vielen anderen Futterflächen geschädigt worden war und es daher zu Ernteausfällen gekommen war.

Im Vorjahr gab es schon eine Unterstützung in der Höhe von 1,5 Millionen €, und von dieser Summe wurden nur 0,25 Millionen € ausgeschöpft; das haben wir im Ausschuss erfahren. Mit dieser Änderung des Gesetzes kann die vorher erwähnte Unterstützung auch weiterhin gewährt werden. Der verbleibende Rest von zirka 1,25 Millionen € steht somit für den Zukauf verschiedener Futtermittel zur Verfügung. Mit der Änderung die­ses Gesetzes kann diese Unterstützung auch weiterhin gewährt werden.

Zweitens geht es um die Änderung des Hochwasseropferentschädigungs- und Wieder­aufbau-Gesetzes. Da noch immer Verfahren über die Zuerkennung von Leistungen auf Grund der Hochwasserschäden von 2005 und 2006 anhängig sind, kann es durch die Änderung des Gesetzes auch 2007 zu Auszahlungen kommen.

Wie wir alle wissen, haben im heurigen Jahr die Jännerstürme in vielen Regionen un­seres Landes erhebliche Schäden angerichtet und unübersehbare Spuren der Verwüs­tung hinterlassen. Durch die vorgeschlagene Änderung des Gesetzes ist auch diese Bedeckung 2007 möglich.

Meine geschätzten Damen und Herren! Wenn wir uns die Bilder der Verwüstung noch einmal in Erinnerung rufen, ist es, glaube ich, unsere Pflicht, zu helfen und den Ände­rungen auf Grund der Gesetzesvorlagen zuzustimmen. Meine Fraktion wird das auch selbstverständlich tun.

Meine geschätzten Damen und Herren! Erlauben Sie mir bei dieser Gelegenheit, einen herzlichen Dank an die vielen tausend freiwilligen Helfer auszusprechen, die immer wieder bereit sind, ihr persönliches Engagement einzubringen, und sofort bereit sind, zu helfen, wenn Naturkatastrophen ein Bild der Verwüstung hinterlassen. Ohne die ra­sche Hilfe der Freiwilligen und ihren unermüdlichen Einsatz wäre eine Bewältigung der aufgetretenen Schäden sicher nicht möglich. Ich glaube, da gebührt wirklich ein herz­liches Dankeschön!

Leider muss man auch bei dieser Gelegenheit einen Punkt feststellen. Es wird in vielen Gemeinden immer schwieriger, bei den freiwilligen Mannschaften im Bereich der


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