BundesratStenographisches Protokoll743. Sitzung / Seite 112

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den, und es wäre eigentlich dringend zu bereinigen, wenn man bedenkt, was noch auf uns zukommt! Ich denke, es wäre jetzt wirklich an der Zeit, sich darüber Gedanken zu machen, wer für solche Dinge in welcher Form und in welchem Ausmaß zuständig ist.

Ein fünfter Punkt, den das Joanneum noch kritisiert – und der Kritik kann ich mich an­schließen –, betrifft die Abschöpfung von nicht in Anspruch genommenen Mitteln. Wie weit es Sinn macht, dass man sagt: die Rücklage ist auf 29 Millionen € beschränkt, und was nicht ausgeschöpft wird und darüber hinausgeht, das wird irgendwann wieder ins Finanzministerium umgeleitet – zwei Jahre später gibt es eine Katastrophe, und wir müssen dem Fonds wieder neue Millionen zuordnen –, das sei dahingestellt. Ich den­ke, das wäre eine relativ schnell umzusetzende Angelegenheit, wenn man von der derzeitigen Praxis abweicht und die Mittel, die jährlich in den Katastrophenfonds hin­einkommen, auch im Katastrophenfonds belässt.

Das alles sind Anregungen, wie man es besser machen könnte. Die heutige Änderung ist jetzt einmal notwendig, um diese Altlasten, diese Schäden aus den Jahren 2005 und 2006, abzuhandeln. Dieser heutigen Änderung werden wir selbstverständlich zu­stimmen. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

15.52


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächste kommt Frau Bundesrätin Seitner zu Wort. – Bitte.

 


15.52.23

Bundesrätin Renate Seitner (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssek­retär! Geschätzte Damen und Herren! Diesem Gesetz werden wir natürlich zustimmen.

Es ist schon sehr vieles von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern gesagt worden, vieles davon kann ich unterstreichen. Da ich selbst als Niederösterreicherin aus der Wachau komme und zwar nicht 2005, aber 2002 von den Hochwasser-Fällen massivst betroffen und auch in einer Schadenskommission tätig war, weiß ich, wie groß das Leid ist, das die Menschen trifft. Wenn man solche Naturkatastrophen, die sich aus ver­schiedensten Gründen so entwickeln und die vor allem in immer kürzeren Abständen öfter vorkommen, selbst erlebt und sieht, weiß man, dass die finanziellen Mittel nur ein kleines Trostpflaster sein können.

Es ist trotzdem sehr wichtig, dass wir heute dieses Gesetz beschließen, denn wie ich bei Erkundigungen im Land Niederösterreich erfahren habe, gibt es noch 40 Gemein­den, in denen die verschiedensten Wiederaufbaumaßnahmen noch nicht durchgeführt werden konnten beziehungsweise noch nicht abgeschlossen sind. Das heißt, es ist sehr notwendig, dass wir heute diese Verlängerung beschließen.

Kollege Stadler hat es vorhin erwähnt: Der Einsatz der Freiwilligen ist ein wesentlicher Punkt. Auch das möchte ich ansprechen. Gott sei Dank gibt es in den verschiedensten Bereichen – nicht nur bei der Feuerwehr, sondern auch im Rettungswesen und in an­deren Hilfsorganisationen – Menschen, die bereit sind, sich für andere zu engagieren. Manches Mal bekommen diese Menschen allerdings an ihrem Arbeitsplatz Probleme; das reicht mitunter bis zu Kündigungen. Ich bin der Meinung, dass wir in Zukunft auch darauf werden achten müssen, dass wir Mittel aus solchen Fonds unter Umständen auch den Freiwilligenorganisationen, den Menschen, die dahinter stehen, zur Verfü­gung stellen müssen.

Ein wesentlicher Punkt – das hat auch Kollegin Kerschbaum vorhin angeführt – ist mei­ner Meinung nach eine Koordination der einzelnen zuständigen Behörden. Als Ge­meindevertreterin, die derzeit beim Bau von so genannten Hochwasserschutzmaßnah­men mit involviert ist, weiß ich, wie mühsam verschiedenste Verhandlungen sind.

 


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