BundesratStenographisches Protokoll744. Sitzung / Seite 57

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Wir kommen daher zur Abstimmung, die getrennt über die Vorlagen stattfindet.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2007 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Da der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmen­einhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nun wird über den Antrag abgestimmt, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Auch hier ist wieder die Stimmeneinhelligkeit gegeben. Der Antrag ist somit angenommen.

Jetzt gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2007 betreffend das Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppel­besteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Da der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit ange­nommen.

Nun stimmen wir über den Antrag ab, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Auch hier bitte ich jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustim­men, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2007 betreffend das Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien zur Abänderung des am 1. Oktober 1997 in Ljubljana unter­zeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Da der vorliegende Beschluss ebenfalls Angelegenheiten des selbständigen Wirkungs­bereiches der Länder regelt, bedarf auch er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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