BundesratStenographisches Protokoll744. Sitzung / Seite 83

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Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Roth-Halvax. Ich bitte um den Bericht.

 


13.48.46

Berichterstatterin Sissy Roth-Halvax: Der vorliegende 30. Bericht stellt die Tätigkeit und Wahrnehmungen der Volksanwaltschaft vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2006 dar.

Der Bericht ist allen Bundesrätinnen und Bundesräten zugegangen. Ich kann daher zur Antragstellung übergehen:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 11. April 2007 den Antrag, den Bericht über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 2006 zur Kenntnis zu nehmen.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Mayer. – Bitte sehr, Herr Kollege.

 


13.50.25

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Volksanwalt! Ich möchte mich eingangs bei den Volksanwälten, bei der Volksanwältin – die nicht da ist – und den Mitarbeitern in der Volksanwaltschaft für den hervorragenden und ausführ­lichen Bericht ganz herzlich bedanken.

Ich möchte mich auch im Namen meiner Fraktion – und ich hoffe, dass man das dann der Frau Volksanwältin bitte auch ausrichtet; und ich denke, ich sage das mit Zustim­mung aller anderen Fraktionen hier im Hohen Haus – in besonderem Maße auch bei Frau Volksanwältin Rosemarie Bauer bedanken, die heute als Volksanwältin, praktisch mit Übergabe dieses 30. Berichtes, aus der Volksanwaltschaft ausscheidet.

Ich denke, sie hat es mit Bravour verstanden, ihren Aufgabenbereich unparteiisch und vor allem mit höchster Kompetenz wahrzunehmen. – Dafür von uns allen, glaube ich, ein herzliches Dankeschön, und ich denke, das ist auch einen Applaus wert. Danke schön! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ und der Grünen.)

Die wichtige Arbeit der Volksanwälte zum Schutz von Bürgerinteressen und zum Schutz vor staatlicher und behördlicher Willkür hat jedes Jahr gewaltige Dimensionen. Dieser Bericht ist eine imposante Leistungsbilanz, und es ist nach wie vor unglaublich, dass in einem derart hoch entwickelten Rechtssystem wie in Österreich derartige Fälle passieren können.

Es ist auch nicht selbstverständlich für eine Institution des Bundes, und es zeugt auch von einer hochwertigen Büroorganisation, dass bereits Ende März der fertige Jahres­bericht vorliegt und im Bundesrat vor dem Nationalrat diskutiert wird, wobei anzu­merken ist, dass der Nationalrat erst vor wenigen Wochen den Bericht 2005 diskutiert hat. Manchmal ist der Bundesrat eben weiter, als man glaubt.

Ich werde mich jetzt nicht im Detail in den Bericht vertiefen. Ich darf aber anmerken, dass an und für sich die Zahlen leicht rückläufig sind – marginal, muss man sagen, wenn man die Gesamtanzahl von 16 005 Anbringen betrachtet. Davon mussten immerhin 5 557 Fälle, 200 mehr als im letzten Jahr, wegen Unzuständigkeit zurück­gewiesen werden, weil hier eben eine Zuständigkeit der Gerichte gegeben war.

Es zeigt diese Zahl auch eindeutig, dass der Weg zum Volksanwalt für viele sozusagen oft der letzte Strohhalm ist, den letzten Strohhalm in einem Verfahren darstellt. Und ich habe mir auch sagen lassen, dass es bei Sprechtagen der Volksanwaltschaft manch­mal auch zu „seelsorgerischen“ Tätigkeiten kommt.

 


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