besonders bürgerfreundlich sein wird und die Möglichkeit beinhaltet, dass es zu einer unnotwendig hohen Zahl ungültiger Stimmen kommt.
Daher haben mehrere Länder
angeregt, man möge diese Dreistufigkeit überdenken, zumal sie auch
das Problem heraufbeschwören wird, dass am Wahltag ein sehr wenig
aussagekräftiges Ergebnis zur Verfügung stehen dürfte. Denn
nehmen wir jetzt einmal an, man landet, so wie andere Länder auch, dabei,
dass etwa 50 Prozent der Stimmen brieflich abgegeben werden, dann ist das
Wahlergebnis, das am Sonntag verkündet werden kann, nicht sehr
aussagekräftig – mit allen politischen Folgewirkungen, die das
in der Mediengesellschaft sowohl für die Politik als auch für die
Medien haben wird. Da denke ich aber, dass sich das Problem spätestens nach
der ersten Handhabung dieser Regelung von selbst lösen wird, weil man
merken wird, es kann so nicht funktionieren. Und daher denke ich, dass es
zweckmäßig wäre, wenn man das vielleicht schon antizipiert und
bei der Gesetzgebung bereits berücksichtigt. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten der SPÖ, bei den
Grünen sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)
14.11
Präsident Manfred Gruber: Danke sehr, Herr Kollege Weiss.
Zu Wort gemeldet ist Herr Fraktionsvorsitzender Schennach. – Bitte.
14.11
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war eine sehr, sehr produktive Klausur, die wir, in der späteren Folge auch mit Frau Landeshauptfrau Burgstaller, hier abgehalten haben. Dieser Entschließungsantrag, der nun vorliegt, ist etwas, was wir ja in den vergangenen Jahren immer schon unter dem Stichwort „Änderung der Sitzungskultur“ diskutiert haben, das heißt, nicht am Ende, wie Professor Konecny es auch schon ausgedrückt hat, nur mehr in die Zwangsjacke gesteckt zu werden, mit Ja oder Nein stimmen zu können, sondern hier rechtzeitig und vorausschauend bereits in einen Gesetzwerdungsprozess einzugreifen.
Wir warten nicht auf die Verfassungsänderung, sondern wir tun es hier. Wir tun es heute hier zum ersten Mal, und wir werden dieses Instrument auch in den nächsten Sitzungen – Sitzung für Sitzung – zur Anwendung bringen. Es bleibt aber – und das hat auch die Klausur gezeigt – die eine Frage, die wir ausgeklammert haben: Sind wir eher ein bundesstaatliches oder eher ein föderalistisches Organ?
Wir haben das in diesem Graubereich gelassen, aber eines ist klar, und deshalb haben wir ja auch vor, im Juni einen großen Entschließungsantrag hier einzubringen, der eine umfassende Reform vorsieht, dass vor allem für die Bundesstaatsreform der Bundesrat von sich aus selbst in Richtung der Regierung und des Nationalrates erklärt, wohin denn eine Reform gehen kann, denn wir haben zwar immer gesagt, der Bundesrat muss nicht aufgewertet werden – denn er wurde nie abgewertet –, aber er hat einen Erklärungsbedarf, er hat einen öffentlichen Erklärungsbedarf! Und auf diesen öffentlichen Erklärungsbedarf haben wir reagiert – mit einer Fülle von Vorschlägen, die auf unterschiedlichen Füßen stehen: unter anderem zum Beispiel, auch die Bundesversammlung hier noch einmal mit aufzuwerten oder zu verändern, etwa was die Mitwirkung bei der Wahl des Rechnungshofpräsidenten betrifft – eine Forderung, die von Professor Schambeck wie von Professor Pelinka, von allen Seiten immer wieder erhoben wird, ganz unabhängig davon, welcher Couleur die Person zuzuordnen ist und welche Position sie innehat.
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