BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 118

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wird als in der Steiermark, dass die Regressforderungen in allen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden.

Es ist daher dringend erforderlich, dass sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen, um eine langfristig tragbare Lösung zu finden, um eine solide Finanzierungsform auszu­arbeiten wie etwa ein steuerfinanziertes Modell oder eine solidarische Pflegeversiche­rung.

Es ist aber auch hoch an der Zeit, die Verunsicherungsdebatte in der Öffentlichkeit zu beenden, denn das hochsensible Thema Pflege darf im Interesse der älteren Generation, der pflegenden Angehörigen sowie aller in diesem Bereich beschäftigten Menschen nicht dem Zufall oder gar dem Schwarzmarkt überlassen werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.38


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte.

 


15.39.00

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Die öffentliche Diskussion in den letzten Wochen und Monaten zum Thema Pflege hat, glaube ich, sehr viele pflegebedürftige Menschen selbst sowie deren Verwandte sehr verunsichert. Auch jetzt sind wir noch nicht in der Lage, zu sagen, wie im Pflegebereich die Situation wirklich weitergehen wird. Das heißt, diese Situation der Verunsicherung besteht auch weiterhin für die Betroffenen.

Der Zuschuss, der laut Gesetzentwurf zum Bundespflegegeldgesetz gewährt werden soll, soll nur jenen gewährt werden, die Pflegestufe 5 oder eine höhere haben. Das sind nach Schätzungen von Trägerorganisationen nur etwa 5 Prozent aller Pflege­bedürftigen. Das heißt also, der überwiegende Teil der Betroffenen – denn es sind ja nicht nur die Menschen in Pflegestufe 5 und höheren, die eine 24-Stunden-Betreuung haben – wird nicht in den Genuss dieses Zuschusses kommen.

Darüber hinaus muss man auch noch sagen, dass der Zuschuss nach der Maßgabe der dafür zur Verfügung stehenden Mittel gewährt wird. Das heißt also, die Betroffenen haben keine Rechtssicherheit, keinen Rechtsanspruch und können im Vorhinein auch nicht fix davon ausgehen, dass sie diesen Zuschuss bekommen. Wenn man eine Pflegekraft anstellen möchte, ist das allerdings eine ganz wichtige Voraussetzung, um die Situation in der Familie einschätzen zu können, denn die Familie muss sich ja darauf einstellen, ob sie selbst den Verwandten pflegen muss, ob sie Personal hat, das das macht, wie der Alltag organisiert wird. Diese Sicherheit ist auch mit dieser Regelung noch in weiter Ferne.

Es gibt noch weitere Punkte der Unsicherheit in diesem Gesetz, die wir kritisieren. Eine Voraussetzung, dass der Zuschuss gewährt wird, ist nämlich die Feststellung des Bedarfs einer 24-Stunden-Pflege. Wie dieser Bedarf festgestellt werden soll, ist im Gesetz aber nicht geregelt. – Eine weitere Unsicherheit.

Ebenfalls unklar: Der Gesetzestext spricht von einer angemessenen Beteiligung der Länder, definiert aber nicht, was „angemessen“ ist. Herr Bundesminister Buchinger hat auf meine Nachfrage im Ausschuss gemeint, für ihn wäre eine Aufteilung Län­der : Bund 40 : 60 angemessen.

„Angemessen“ heißt für jeden etwas anderes. Ich weiß nicht, was die Länder zu diesem Vorschlag sagen werden, ich bin mir aber sicher, dass es eine lange Debatte über diesen Finanzierungsschlüssel geben wird, was eine Lösung für die betroffenen Personen in die Ferne rückt.

 


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