BundesratStenographisches Protokoll748. Sitzung / Seite 18

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Gleichheitsgrundsatzes, weil ja gar nicht möglich ist, dieses Geld im Rahmen der Familie für eine längere Zeit in Anspruch zu nehmen?

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Bitte, Frau Ministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Ich sehe das nicht in dieser Form, und auch die verfassungsrechtlichen Aussagen, die wir bis jetzt dazu haben, sind andere.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Kemperle gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Frau Bundesministerin, Sie haben versucht, das mit den AlleinerzieherInnen bereits zu erklären, nichtsdestotrotz meine Frage: Was sind wirklich die Gründe dafür, dass Sie für die ständig steigende Zahl der AlleinerzieherInnen – und das sind ja nicht wenige, zirka 40 Prozent – einem verlän­gerten Bezug des Kinderbetreuungsgeldes nicht zugestimmt haben?

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Bitte, Frau Ministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Weil es hier zu einer Ungleichbehandlung jener Mütter kommt, die in einer Partnerschaft leben und die genauso das Recht hätten, dann darauf zu verweisen, längere Zeit bei ihrem Kind bleiben zu wollen. Damit wäre letztendlich eine schleichende Gesamt­verlängerung des Karenzbezuges ein Thema, das allgemein auch in der Koalition nicht gewünscht ist, weil eine schnelle Wiedereingliederung in das Berufsleben das zentrale Ziel ist.

Noch einmal, und dazu stehe ich auch: Das wesentliche Problem bei Alleinerzie­herInnen ist nicht der Zeitfaktor, sondern der Geldfaktor.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke.

Weitere Zusatzfrage? – Frau Bundesrätin Roth-Halvax, bitte.

 


Bundesrätin Sissy Roth-Halvax (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Minis­terin! Welche Verbesserungen für Alleinerziehende gibt es im Rahmen der Flexibilisie­rung des Kinderbetreuungsgeldes?

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Bitte, Frau Ministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Ich denke, hier haben wir eine klare Aussage getroffen. Das ist etwas, das immer ganz gern untergeht, wenn man solche Verbesserungen vornimmt. Gerade im Bereich der Alleinerzieher – und wir sehen das auch bei den Kontrollen – ist vor allem das Ansuchen um einen entsprechenden Zuschuss eines der zentralen Ziele. Bis dato betrugen die Zuverdienstgrenzen für diesen Zuschuss in etwa 5 500 €. Wir haben sie im Rahmen dieser Kindergeldregelung um das Dreifache auf 16 200 € angehoben.

Ich denke, das ist etwas, das den AlleinerzieherInnen wirklich hilft. Das ist etwas, wo wir sagen können: Hier haben wir aktiv eine Hilfe für Alleinerzieherinnen und Allein­erzieher angeboten!

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke schön.

Wir gelangen nun zur 4. Anfrage, 1576/M-BR/2007, und ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Wiesenegg, um die Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrat Helmut Wiesenegg (SPÖ, Tirol): Herr Präsident! Geschätzte Frau Minis­ter! Meine Anfrage wird Tausende Österreicher interessieren:

 


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