BundesratStenographisches Protokoll749. Sitzung / Seite 66

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unlautere Praktiken im Geschäftsleben verantwortlich ist, und zwar auch dann – und das ist ein ganz wichtiger Punkt –, wenn Postfächer, Geheimnummern oder Wert­karten­handys verwendet wurden.

Bisher konnte man sich gegen ungewollte Telefonanrufe sehr wenig wehren, wenn diese Anrufe von einem Wertkartenhandy aus erfolgt sind. Da war die Rückverfolg­barkeit sehr schwierig bis gar nicht möglich.

Im Nationalrat hat diese heute hier zu beschließende Novelle zu weniger Diskussionen geführt und ist auch einstimmig behandelt worden.

Aber etwas möchte ich heute hier ansprechen, weil das im Gespräch ist, und zwar den Gewinnabschöpfungsanspruch. Man glaubt und diskutiert darüber, dass das ein wesentliches Mittel ist, um unlauteren Wettbewerb hintanzustellen. Ich habe mir das angeschaut. Das Wichtigste, das man bei unlauterem Wettbewerb macht, ist, ein Unterlassungsbegehren einzubringen, weil das mit sehr hohen Strafen verbunden ist. Schon allein der Anwalt kostet 1 000 €, und das geht dann bis 3 600 €, beziehungs­weise es gibt ja dann noch eine Schadenersatzforderung, aber die Gewinnabschöp­fung ist wahnsinnig schwer errechenbar.

Ich habe mir das jetzt einmal angeschaut. Es gibt auch ein Zugabeverbot, das heißt: Wenn jemand wirbt, dass es beim Kauf eines Tennisschlägers drei Tennisbälle gratis dazu gibt, ist das unlauterer Wettbewerb. Aber wie errechne ich da den zusätzlichen Gewinn? Das ist wahnsinnig schwierig.

Oder wenn Sie zum Beispiel neugierig sind und sich im Internet ein Horoskop erstellen lassen, aber nicht dabeisteht, dass das Erstellen eines Horoskops kostenpflichtig ist, wie rechne ich dann aus, welchen Gewinn jemand wirklich gemacht hat?

In Deutschland gibt es seit 2004 eine gesetzliche Regelung zur Gewinnabschöpfung. Dort waren bisher 16 Prozesse anhängig, aber bislang hat kein einziger Fall zu einer Gewinnabschöpfung geführt.

Wie schaut denn die Situation der Verfahren nach dem UWG aus? – Da haben wir im Jahr zirka 2 000 Beschwerdefälle, und davon landen 120 vor Gericht. In Deutschland ist die Situation ähnlich.

Wir begrüßen die vorliegende Novelle zum Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, aber ich bitte gleichzeitig alle, in der Frage der Gewinnabschöpfung, wenn es hier jetzt Diskussionen und unter Umständen Änderungen gibt, darauf Rück­sicht zu nehmen, dass das nichts bringt, sondern nur sehr viel kostet. Diese Strafen beziehungsweise die Gewinnabschöpfung sollten ja sozusagen in den Säckel des Staates fließen. Aber man sieht, das wird auch nichts. Ich bitte Sie daher, Frau Staatssekretärin, von der Einführung zusätzlicher Bürokratie in diesem Fall Abstand zu nehmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

12.43


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


12.43.52

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Es ist schon interessant, wenn die Präsidentin der Wirt­schaftskammer Niederösterreich hier einen solch flammenden Appell an alle richtet: Greift die Gewinnabschöpfung nicht an! – Sehr geschätzte Frau Präsidentin, die Ge­winn­abschöpfung in Österreich – Sie tun so, als wäre das so aufwendig und bringe nichts – ist in unserem Gesetzeswerk nicht ganz unbekannt, zum Beispiel im Kartell­gesetz.

 


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