BundesratStenographisches Protokoll749. Sitzung / Seite 68

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graph komplett fällt, denn dann ist die Zeitung oder die Briefmarke eigentlich nur mehr das Lockmittel für andere Geschäfte, für die eigentlich Verlagsunternehmen gar keine Berechtigung haben, in einem solchen Ausmaß tätig zu werden. Das ist sicherlich etwas, was wir uns auch noch anschauen müssen, denn ich bekomme ein Abo, habe einen Computer oder Zubehör und so weiter. Das passt nicht ganz zusammen.

Das Zweite ist sicherlich jener Bereich, den wir unter das Karitative einordnen. Es wird einfach notwendig sein, dass sich Organisationen, die sich aus karitativen Gesichts­punkten um Spenden bemühen, einem Ethikkodex unterwerfen, denn es gibt natürlich auch in diesem Fall ganz aggressive Unternehmen, auch ausländische Unternehmen, die sich in Österreich unter ganz seltsamen Titeln, egal, ob das aus dem Katholischen entlehnt ist oder sonst, um Geldmittel im Sinne von Spenden für Notleidende bemühen. In Wirklichkeit sind das im Grunde genommen Drei-Personen-Tarnfirmen mit Briefkäs­ten in Österreich. Das fällt meiner Ansicht nach auch unter unlauteren Wettbewerb, zumindest in jenem Sektor.

Ich halte die gemeinsame Entwicklung eines Ethikkodex für sehr wichtig, denn dann weiß auch der Spender/die Spenderin Bescheid über eine Organisation oder Vereini­gung, dass sie diesem Ethikkodex beigetreten ist – das wäre meiner Überzeugung nach eine Positivliste –, und dann wissen sie eben auch, was mit ihrem gespendeten Geld geschieht. Natürlich gibt es auch da Formen von aggressiver und – zum Teil im karitativen Bereich – irreführender Werbung, die einfach dem gesamten Anliegen einer Branche – ich erlaube mir jetzt, das Karitative auch als „Branche“ zu bezeichnen – Schaden zufügen.

Wir werden diesem Gesetzesbeschluss des Nationalrates gerne zustimmen, aber vielleicht kann man bei einer zukünftigen Novellierung auch über die Gewinnabschöp­fung reden.

Frau Staatssekretärin Marek, Sie haben ja eine diesbezügliche Arbeitsgruppe einge­richtet, was eben besonders aggressive Werbung im Internet, auch was Internet-Kriminalität betrifft. Ich glaube, dass es da dringend geboten ist, zu neuen Regelungen zu kommen. Ich sage das jetzt, obwohl ich natürlich genau weiß, was es heißt, das Internet national zu regeln. Das ist ungefähr so, als ob man mit der Hand einen Bienenschwarm einzufangen versucht; davon ist sicher abzuraten, aber irgendwo müssen wir ja damit starten. (Zwischenruf des Bundesrates Tiefnig.)

Ich weiß nicht, ob Kollege Tiefnig da bessere landwirtschaftliche Kenntnisse hat, ich möchte mich jedenfalls entschuldigen, wenn das mit dem Bienenschwarm-Einfangen trotzdem geht; ich kenne mich aber, ehrlich gesagt, mit den Bienen nicht so aus, glaube aber, dass das eine gefährliche beziehungsweise sogar unnötige Aktion ist.

Wenn aber in Bezug auf diese aggressive Internet-Werbung jedes Land wartet und sagt, das gehe ohnehin nicht im nationalen Bereich, und wenn auch innerhalb der EU keine diesbezüglichen Vorstöße kommen – Österreich kann ja da durchaus einen Vorstoß machen, wenn schon eine Arbeitsgruppe hiefür eingerichtet wurde –, würde doch alles beim Alten bleiben.

Das ist jedoch zweifelsohne ein Gebiet, wo es extremen Handlungsbedarf gibt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.52


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächste Rednerin: Frau Staats­sekre­tärin Marek. – Bitte.

 


12.52.12

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Christine Marek: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Bundesrat Schennach, weil


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