BundesratStenographisches Protokoll750. Sitzung / Seite 42

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anzustreben, dass Personen aus der Praxis hier die Möglichkeit haben, im Interesse auch der Studierenden, ihre Erfahrung einzubringen.

Damit bin ich auch schon beim zweiten Hinweis, Vorwurf, oder der zweiten Anmer­kung – wie immer Sie es sehen wollen –, nämlich dass nebenberufliches Lehrpersonal sich von anderen geeigneten Personen vertreten lassen kann. Nun, da bin ich sozusa­gen auch bei meinem Kollegen und Freund Harry Himmer. Ehrlich gesagt, wenn sich einer ein ganzes Semester lang vertreten lassen würde – „wenn“ ist „würde“-los, das ist also jetzt falsch, da müssen wir aufpassen –, dann nehme ich an, dass der Fachhoch­schulbetreiber Konsequenzen ziehen und sich von diesem Lehrenden verabschieden wird, denn die Idee war ja, dass er sich genau diese Person als Lektor oder Lektorin holt, weil das einfach spannend ist für die Studierenden. Und wenn sich der dann ständig entschuldigen lässt, dann ist eigentlich das Hauptziel dieser Inanspruchnahme nicht erfüllt, und dann brauche ich ihn nicht. – Ich glaube daher, es ist wohl so zu inter­pretieren: Wenn jemand, der einen Hauptjob hat – und so ist es auch abgestellt in den gesetzlichen Bestimmungen –, einmal aus irgendwelchen Gründen tatsächlich verhin­dert ist, dann kann er sich vertreten lassen. Das ist der Sinn und der Geist. Aber es ist nicht der Sinn und der Geist dieser gesetzlichen Bestimmung, dass er sich das ganze Semester vertreten lassen wird. Wenn er das macht – eine Möglichkeit, die theoretisch aus dieser Bestimmung durchaus ableitbar ist –, dann gehe ich davon aus, dass der Fachhochschulbetreiber die nötigen Konsequenzen zieht und sich einen anderen Schmied, und nicht einen Schmiedl, sucht. – Also ich denke, damit sind die Dinge ge­klärt.

Was die Studienvertretung anbelangt, so darf ich nur sagen, es hat hier schon vieljäh­rige Bemühungen der Studenten und der Studentinnen um eine Vertretung gegeben. Es hat entsprechende Diskussionen gegeben, ob das im Rahmen nur der Fachhoch­schulen stattfinden soll oder letztlich eingebettet und integriert in die ÖH. Ich darf be­richten, dass die Auskunftsvolumina an den ÖHs mittlerweile 40 Prozent Problemstel­lungen aus den Fachhochschulen umfassen, sodass hier durchaus eine Verschrän­kung sinnvoll, angezeigt erschienen ist. Und das Ergebnis dieser heutigen Vorlage war auch, dass die Studierenden unter sich festgestellt haben, a) ob sie eine Studierenden­vertretung haben wollen und b) ob sie innerhalb der ÖH oder stand-alone sein wollen. Sie haben sich für innerhalb der ÖH entschieden. Und ehrlich gesagt, ich bin diesem Wunsch sehr gerne nachgekommen, weil in dem Fall nichts dagegen gesprochen hat, im Gegenteil: Es ist für mich ein hoffentlich Best-Practice-Modell einer stärkeren Ver­schränkung – es ist schon in den Reden angesprochen worden – zwischen Fachhoch­schule und Universitäten. Und man wird schauen, wie weit sich das bewährt und ob das auch für andere Formen der Kooperation als Beispiel dienen kann.

Was die Frage der Anerkennungen anbelangt, in der Tat ein offenes Thema – weniger von der gesetzlichen Bestimmung, da ist im Prinzip alles geklärt, sondern, das muss man leider sagen, oft vom tatsächlichen Agieren insbesondere an den Universitäten –: Hinsichtlich der Frage, wie weit man hier alles gesetzlich einfangen kann, bin ich ein bisschen skeptisch. Da wird es vielfach auch darauf ankommen, dass wir hier sozusa­gen auch im positiven Sinne Stimmung machen. Aber ich bin zuversichtlich, dass wir gerade im Zuge der nachhaltigen Weiterentwicklung von Bachelor- und Master-Struktu­ren auch diese Frage nachhaltig zufriedenstellender lösen können.

Nochmals vielen Dank! Und ich hoffe, es können maximal viele Fraktionen dieser Vor­lage ihre Zustimmung geben. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

11.04


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

 


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