BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 29

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setz 2005, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshof­gesetz 1953, das Bundesministeriengesetz 1986, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensge­setz 1991, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthalts­gesetz, das Grundversorgungsgesetz-Bund 2005, das Staatsbürgerschaftsge­setz 1985, das Sicherheitspolizeigesetz und das Waffengesetz 1996 geändert werden (Asylgerichtshof-Einrichtungsgesetz) (371 d.B. sowie 7831/BR d.B.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durch­geführt wird.

Berichterstatterin zu den Punkten 1 und 2 ist Frau Bundesrätin Roth-Halvax. Ich bitte um ihre Berichte.

 


9.54.16

Berichterstatterin Sissy Roth-Halvax: Geschätzter Herr Präsident! Frau Staatssekre­tärin! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Ich darf daher gleich zur Antragstellung übergehen.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt mit Stimmenmehrheit den An­trag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Beim 2. Tagesordnungspunkt verhält es sich genauso. Ich darf gleich zur Antragstel­lung kommen.

Der Ausschuss stellt mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Schennach. Ich erteile es ihm.

 


9.55.11

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Bericht­erstatterin! Wann, wenn nicht zu der vorliegenden Materie, sollten wir Einspruch erhe­ben, schon aufgrund der gesamten Vorgangsweise und dem Rechtsinhalt dessen, was uns hier vorgelegt wurde?

In Richtung des Präsidenten sei noch gesagt: Ich werde heute für meine Ausführungen etwas länger brauchen. Aber allein die derzeitigen Probleme von Rot und Schwarz im Sozialausschuss haben uns bereits eine Stunde gekostet. Es ist klar, dass es Materien gibt, die eine längere Redezeit benötigen; gerade das, was uns heute zum Asylge­richtshof vorliegt, wird eine längere Redezeit benötigen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich aber zuerst eine Bemerkung grundsätzli­cher Natur zu den Materien dieser Sitzung machen. Es liegt uns ja neben dem Sicher­heitspolizeigesetz auch eine Novelle des Verfassungsgerichtshofgesetzes vor. Ich erin­nere mich an Zeiten, in denen eine andere parlamentarische Mehrheit hier im Bundes­rat war, nämlich eine Mehrheit von Rot und Grün. In dieser Zeit der rot-grünen Mehr­heit waren wir uns einig darin, dass es nichts Schlimmeres und nichts Bedenklicheres


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