BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 83

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man mit Daten immer sehr sensibel umgehen und den Datenschutz im Auge haben. Die Gefahr einer Verknüpfung aller möglichen Daten besteht leider. Und auch zu die­sem Thema haben wir einige E-Mails von besorgten Bürgern erhalten. Ich glaube, die­se Sorgen sollten wir ernst nehmen. Diese Gefahr besteht, auch wenn sie nicht beab­sichtigt ist.

Wenn wir uns zum Beispiel FinanzOnline anschauen: Das ist ein Projekt, das sehr gut funktioniert hat. Die Online-Steuererklärung wurde im letzten Jahr von einer Million Menschen gemacht. Das ist super. Man erspart sich Wege, es ist übersichtlich, funktio­niert gut, aber nur 3 500 von diesen Online-Steuererklärungen wurden mit der Bürger­karte gemacht. Klassisches Beispiel! Deutlicher kann man es nicht beweisen: Die Bür­gerkarte funktioniert nicht, wird nicht akzeptiert, ist nicht wahnsinnig beliebt oder ver­breitet. Sie ist ein relativ sinnloses und eher teures Instrument. Und ich finde, wir soll­ten dieses Projekt eher beenden. (Beifall des Bundesrates Schennach.)

13.36


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Todt. Ich erteile es ihm.

 


13.36.22

Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Wir stimmen heute über Gesetze ab, die nicht nur Regeln für Gewerbetreibende, Zulassungsbestimmungen, Regeln für den Tätigkeitsbereich, son­dern auch eine Reihe von Konsumentenschutzbestimmungen enthalten. Wir verbes­sern die Situation der Konsumenten bei Werbeveranstaltungen insofern, als entspre­chende Rücktritte von den Konsumenten leichter vorgenommen werden können.

Vermögenssteuertreuhänder und Immobilienverwalter müssen in Zukunft verpflichtend eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abschließen. Die Änderung der Ge­werbeordnung beinhaltet darüber hinaus ein ganzes Paket von verschiedenen Richt­linien. Nur ein Beispiel: die Geldwäsche-Richtlinie.

Wesentlich ist, dass die Gewerberechtsänderung nun auch das geschützte Gütesiegel „Meisterbetrieb“ enthält. Das betrifft mehr als 40 Branchen. Das geschützte Gütesiegel „Meisterbetrieb“ sichert sehr hohe Qualitätsstandards im Gewerbe, Handwerk und Dienstleistungsbereich. Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ unterstützt die Qualitätsbetrie­be auf dem Inlandsmarkt. Dies ist einmal ein Standortvorteil, und dies wird das Anse­hen der österreichischen Betriebe im Ausland erhöhen und auch neue Märkte öffnen.

Diese Gesetze setzen im Wesentlichen die EU-Qualitätsrichtlinie um. Es geht um die Dienstleistungsfreiheit. Bisher waren für Dienstleistungen aufwendige Qualitätsnach­weisverfahren erforderlich. Das neue System enthält Erleichterungen. Man muss bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen nicht mehr schwierige Qualitätsnachweise er­bringen. Jedenfalls wird die Berufsqualifikation grenzüberschreitender Dienstleistungen gesichert.

Sicherlich, da gebe ich Ihnen schon recht, aber ich glaube nicht, dass man das Projekt Bürgerkarte beenden sollte, sondern meine, dass das Projekt Bürgerkarte durchaus noch eine Chance hat, wenn man Gehirnschmalz einsetzt und einiges in diesem Be­reich tut.

Erfreulich ist auf alle Fälle, dass es bei Verwaltungsverfahren und beim Zustellrecht Verbesserungen und Erleichterungen gibt. Hier greift das E-Government-Gesetz im Wesentlichen ein.

Aber ganz wesentlich sind die schärferen Bestimmungen beim Alkoholausschank. Ich meine, diese Bestimmungen sind ein guter Beitrag zur Verhinderung von zunehmen-


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