BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 135

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Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

16.51.5320. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend eine Vereinba­rung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesund­heitswesens (308 d.B. und 345 d.B. sowie 7827/BR d.B.)

21. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Ärztegesetz 1998, das Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsge­setz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfall­versicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonder­unterstützungsgesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Kriegsopferversor­gungsgesetz 1957 und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wer­den (Bundesgesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften an die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheits­wesens für die Jahre 2008 bis 2013) (297 d.B. und 352 d.B. sowie 7796/BR d.B. und 7828/BR d.B.)

22. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (353 d.B. sowie 7829/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nun kommen wir zu den Punkten 20 bis 22 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem geführt wird.

Die Berichterstattung zu den Punkten 20 bis 22 hat Frau Bundesrätin Eibinger über­nommen. Ich darf um die Berichte bitten.

 


16.52.36

Berichterstatterin MMag. Barbara Eibinger: Der Bericht des Gesundheitsausschus­ses betreffend die Artikel-15a-Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zur An­tragstellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Auch der Bericht des Gesundheitsausschusses zu Tagesordnungspunkt 21 liegt Ihnen vor.

Hier stellt der Gesundheitsausschuss mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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