BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 186

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nehmen, wenn hinreichende Gründe für die Annahme vorliegen, dass diese Personen einen Angriff gegen militärische Rechtsgüter ausführen oder unmittelbar vorher ausge­führt haben, der den Verdacht einer mit mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe be­drohten gerichtlich strafbaren Handlung begründet. – Ab einem Jahr sind die Bezirks­gerichte zuständig. Mit dieser Bestimmung betreffend sechs Monate, eine mehr als sechsmonatige Freiheitsstrafe, erfolgt hier eine Ausdehnung im Militärbefugnisgesetz, der wir so nicht zustimmen wollen, weil das eine Ausweitung ist, die unserer Meinung nach etwas gar zu großzügig ist.

Der nächste Punkt ist die Ermächtigung zum lebensgefährlichen Waffengebrauch. Die­se Ermächtigung hat einen Grund, nämlich die seltsame Debatte zur Frage des Ab­schusses eines entführten Flugzeuges. Hier sind wir der Meinung, dass genau diese Definition: Was ist lebensgefährlicher Waffengebrauch? nicht ausreichend inhaltlich be­stimmt ist, weshalb auch zum Beispiel im Fall eines Flugzeugabschusses dem Legali­tätsprinzip nicht Genüge getan wird. Außerdem vertreten wir hier den Standpunkt, dass der einfache Gesetzgeber die Europäische Menschenrechtskonvention in diesem Be­reich, nämlich das Recht auf das Leben, nicht durch eine einfachgesetzliche Regelung ausschalten kann.

Das sind die beiden Punkte, warum wir in einem Fall den hier vorliegenden Gesetzen nicht zustimmen. Allen anderen – das sind Anpassungen, die sehr sinnvoll und richtig sind – werden wir allerdings unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei den Grü­nen.)

10.20


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Professor Konecny. Ich erteile es ihm.

 


10.20.30

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sprecher der Opposition haben gestern vom Redner­pult aus, Mitglieder der Regierungsfraktionen eher in den Couloirs des Hauses ihre Bedenken darüber geäußert, dass es eine derartige Anhäufung von Gesetzesvorlagen am Ende des Jahres gibt – zum Teil aus Gründen der persönlichen Befindlichkeit, zum Teil aber auch aus sachlichen Gründen, weil es wirklich schwierig ist, diese Fülle von Materien durchzuarbeiten und zu Entscheidungen zu kommen.

Die Novelle zum Wehrgesetz ist ein Beispiel dafür, wie man zu so einem Zeitverzug kommt. Diese Novelle ist im April – ich betone: das ist der vierte Monat des Jahres und nicht knapp vor Silvester – im Ministerrat einstimmig beschlossen worden. Und dann ist einmal lange nichts geschehen. Wäre etwas geschehen, hätten wir diese Wehrgesetz­novelle etwa in der Juli-Sitzung problemlos beschließen können, sie wäre längst in Kraft. Aber die Mitglieder jener Partei, deren Minister in der Ministerratssitzung zuge­stimmt haben, haben sich dann im Nationalrat auf eine bemerkenswerte Verzöge­rungstaktik eingelassen. Es hat halt einfach keine Ausschusstermine gegeben, es hat nicht die Bereitschaft gegeben, dieses Gesetz auf die Tagesordnung eines Plenums zu stellen. Und da der Bundesrat keine Möglichkeit hat, Gesetzesmaterien zu behandeln, zu denen kein Beschluss des Nationalrates vorliegt, gilt für uns: Mitgefangen, mitge­hangen! (Bundesrat Schennach: Das muss uns der Herr Kühnel jetzt erklären!) – Das tut er sicher: mit wenig Überzeugungskraft, aber großer Stimmstärke! (Heiterkeit bei Bundesräten der SPÖ. – Bundesrat Schennach: Er spitzt schon den Stift!) Ja, er spitzt den Stift.

Sehen Sie, meine Damen und Herren, das ist ein typisches Beispiel dafür, wie es
nicht geht: Wir fassen einen gemeinsamen Ministerratsbeschluss – und die Folge ist schlichtweg keine. Der Versuch, sozusagen sechsmal über dieselbe Materie zu ver-


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