BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 196

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möglich sein, dass die Organe des Staates nicht in einem zu großen Abstand hinter­herhinken. Daher ist eine Spezialisierung sicher notwendig.

Folgendes dürfen wir auch nicht außer Acht lassen: Wir sollten die Entscheidungs­träger in unserem Lande auf Gemeindeebene, Landesebene und Bundesebene or­dentlich bezahlen. Korruption ist sicher nie ganz auszuschließen, aber der Bereich, wo Korruption stattfindet, soll so klein wie möglich gehalten werden.

Meiner Ansicht nach ist es auch wichtig, dass immer wieder eine Rotation in den Funk­tionen stattfindet, denn wenn man zu lange an einem Platz ist, zu lange Entscheidun­gen treffen kann, dann ist auch die Gefahr gegeben, dass die Korruption Einzug hält.

In diesem Sinne darf ich noch einmal betonen, dass meine Fraktion das selbstver­ständlich unterstützt und keinen Einspruch erheben wird, und darf ersuchen, auf die­sem Gebiet die Begleitmaßnahmen entsprechend einzuleiten, damit wir nicht nur ein hervorragendes Gesetz haben, sondern auch eine entsprechende Durchführung. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.01


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


11.02.08

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Frau Bundesministerin, Sie werden sich vielleicht wun­dern, dass ich nicht als Kontra-Redner hier stehe, aber im Gegensatz zu unserer Frak­tion im Nationalrat geht es bei uns im Bundesrat darum, eine Materie nach der Notwen­digkeit eines Einspruchs zu bewerten.

Wir gehen nun im Bereich des zweiten Strafreformbegleitprozesses davon aus, dass es zwar Kritik gibt, wir sind aber der Meinung, dass hier nicht die Notwendigkeit be­steht, deswegen einen Einspruch zu erheben. Wir wollen hier die Evaluierung abwar­ten, um gegebenenfalls zu einem anderen Zeitpunkt zu Reformen zu kommen.

Sie führen die Staatsanwaltschaft zur Korruptionsbekämpfung ein – ich halte das auch für sinnvoll und richtig, und es entspricht ja auch durchaus völkerrechtlichen Vorga­ben – und auch eine neue Qualität. Wir hätten uns gewünscht, dass es hier Weisungs­freiheit gibt und eine Kronzeugenregelung. Die gibt es jetzt nicht, aber wir werden nun genau beobachten, wie dieses Instrument auch tatsächlich funktioniert. Deshalb wer­den wir heute hier keinen Einspruch machen, sondern zustimmen, keinen Einspruch zu erheben.

Kommen wir zu einem weiteren Punkt, zum Bereich der Bewährungshilfe. Mit dem, was nun vorgelegt wird, schaffen wir eine weitere Qualitätsverbesserung, die ich als je­mand, der selbst in diesem Bereich in der Praxis steht, ausdrücklich begrüße, ins­besondere die Möglichkeit der bedingten Entlassung bei einer teilbedingten Freiheits­strafe. Es gibt einen teilweisen Verzicht auf generalpräventive Überlegungen. Diesen Verzicht könnte man konsequenter durchziehen, Frau Bundesministerin! Ich würde mir wünschen – mit dem Jugendgerichtsgesetz und dem Bewährungshilfegesetz werden wir uns heute nicht das letzte Mal befassen, da wir ja in diesen Bereichen eine gesell­schaftliche Entwicklung haben –, dass man dann vielleicht etwas mehr und konsequen­ter diesen Verzicht auf die generalpräventiven Erwägungen durchzieht.

Was uns ebenfalls freut, ist, dass nun gemeinnützige Leistungen statt Freiheitsstrafen angeboten oder eingerichtet werden. Das ist, wie ich denke, ein ganz wichtiges Instru­ment, denn allzu junge Gefängniskarrieren verhindern die Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Letztlich soll ja das Gesetz für Jugendgericht und Bewährungshilfe vor


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