BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 198

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vornimmt – was nämlich eine niederschwellige Gewerbsmäßigkeit ist, was eine Ge­werbsmäßigkeit ist, die wirklich auch mit harten Sanktionen zu belegen ist. Das hätten wir uns hier gewünscht. Deshalb werden wir diesem Punkt nicht zustimmen.

Aber ich hoffe sehr, Frau Justizministerin, und ich weiß das bei Ihnen auch in guten Händen, dass Sie sich im Laufe dieser Legislaturperiode bemühen, dass man diese Gewerbsmäßigkeit, die ja auch in anderen Strafrechtsbereichen vorkommt, einer Defi­nition unterzieht und vor allem auch berücksichtigt, dass gerade im Bereich des Sucht­mittelmissbrauchs dieser Paragraph oft sozusagen das Damoklesschwert über einer verhältnismäßig hohen oder einer verhältnismäßig niedrigen Bestrafung ist. Das wäre ein großes Anliegen, das ich hier an Sie richte.

Im Wesentlichen werden wir – bis auf diesen Bereich – allen Ihren Vorhaben unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

11.12


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Kemperle. – Bitte.

 


11.12.22

Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Es ist schon einiges zu diesem Ge­setz gesagt worden, und ich glaube, dass es hier sehr gute Veränderungen und posi­tive Wendungen gibt.

Auf zwei Bereiche, die mir im Speziellen ein Anliegen sind, möchte ich hinweisen: Das ist einmal, dass hier kurze Freiheitsstrafen vermieden werden, weil diese in besonde­ren Fällen sozial schädlich sind. Auch mein Vorredner, Stefan Schennach, hat ja be­reits darauf hingewiesen, dass es gerade im Bereich der Jugendlichen oft jugendlicher Leichtsinn ist, der mit eine Rolle spielen kann und sehr vieles im Leben verpatzt wer­den kann, wenn es darum geht, hier nicht präventiv vorzubeugen, hier Vorleistungen zu erbringen. Mir ist es lieber, es gibt für Jugendliche gemeinnützige Leistungen, die sie erbringen müssen, als dass sie eingesperrt werden. Daher ist dieser Punkt für uns besonders positiv zu bewerten.

Das Zweite ist, dass das Großereignis im Jahr 2008 in Österreich bereits jetzt seine Schatten voraus wirft. Ich habe noch die Bilder vor Augen, die sich gerade im Fußball­bereich bei verschiedenen Veranstaltungen, Großveranstaltungen, aufgetan haben. England war ja ein negatives Beispiel dafür – es sind dort die Stadien über zwei Jahre fast leer geblieben –, dass es wichtig ist, präventiv gegen solche Zustände vorzuge­hen. Ich denke mir, dass wir, gerade was diese Großereignisse betrifft, im Zuge dieser Veranstaltung noch einiges aufzuarbeiten haben werden, und ich glaube, dass es in diesem Zusammenhang auch notwendig ist, um einen besseren Schutz zu gewährleis­ten und dieses Großereignis auch tatsächlich zu einem positiven Ereignis zu machen, dass der § 91 StGB in diesem Bereich modifiziert wurde; wenn das auch – unter An­führungszeichen – „Gott sei Dank“ nur für eine befristete Zeit gelten soll.

Aufgrund dieser beiden Voraussetzungen und natürlich auch hinsichtlich Antikorruption sei darauf hingewiesen, dass wir diesen Reformvorschlägen sicher zustimmen werden.

Was die immer wiederkehrende Bemerkung hinsichtlich der BAWAG betrifft, möchte ich schon sagen, dass es hier darum geht, lückenlose Aufklärung zu betreiben. Dies wird auch durch den Strafgerichtsprozess dokumentiert, und ich denke mir, wenn an­dere ebenfalls diesen Weg gehen würden und nicht den, jene noch weiter zu beför­dern, die in anderen Bereichen auch solche Dinge betreiben, dann wären wir auch hier einen Schritt weiter. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.15

 


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