BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 206

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mag. Klug, dessen Wortmeldung vorhin von der EDV „verschluckt“ worden ist.

 


11.40.19

Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! – Kollege Kühnel, da soll noch einmal einer sagen, dass wir in der großen Koalition nicht flexibel sind: Ein EDV-Problem kann uns nicht aus der Ruhe bringen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Anbetracht dieser sehr, sehr umfassenden Tages­ordnung und auch in Anbetracht dieser Spezialmaterie aus der „Juristerei“ möchte ich mich im Zusammenhang mit dem Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 auf die wesent­lichen Eckpunkte beschränken. Im Prinzip handelt es sich bei dieser Gesetzesvorlage meines Erachtens um eine vorbereitende Handlung, damit die freien Rechtsberufe einerseits und die Universitäten andererseits in eine einheitliche Ordnung gebracht werden.

Diese Neuregelung ist im Wesentlichen auch ein Ergebnis eines sehr, sehr intensiven nationalen, aber auch europäischen Dialogs. Zwei Dinge werden damit im Wesentli­chen verbunden: Einerseits erhalten wir eine klare Regelung für die juristische Ausbil­dung hinsichtlich der freien Rechtsberufe, und andererseits wird auch der Autonomie der Universitäten ausreichend Rechnung getragen.

Ja, es bedeutet in Zukunft mehr Arbeit für die Universitäten, aber es wird auch klar und deutlich festgestellt, das vierjährige Studium der Rechtswissenschaften bleibt Grund­voraussetzung für den Zugang zu den freien Rechtsberufen. Und was aus meiner Sicht auch besonders bedeutend ist, ist, dass für jene Studentinnen und Studenten, die jetzt das juristische Studium beginnen, klargestellt ist, unter welchen Bedingungen sie dann auch Zugang zu den freien Rechtsberufen haben, einschließlich ihrer Rechtsanwalts­anwärterprüfung.

Summa summarum ist das eine Vorlage, der wir gern unsere Zustimmung erteilen, weil sie darüber hinaus auch im Gerichtsgebührenrecht, nicht nur im Bereich der Gerichts­sachverständigen, sondern auch im Bereich der Gerichtsdolmetscher, zu einer höhe­ren Transparenz führt.

Der Vorteil des Nachredners besteht dann darin, dass man kurz auf den Vorredner re­plizieren kann. Kollege Kühnel, ich möchte im Zusammenhang mit Ihrer Anmerkung der Schwerpunkte des Kirchenrechts als ebenfalls ausgebildeter Jurist eine Lanze für das Europarecht brechen, damit wir die modernen, zukunftsträchtigen Materien nicht ganz aus den Augen verlieren. – Ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der SPÖ so­wie bei Bundesräten der ÖVP.)

11.43


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster Redner wäre Herr Bundesrat Schennach zum Wort gemeldet gewesen. Er ist aber jetzt nicht anwesend.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Bundesrat Dr. Kühnel zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


11.43.31

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Frau Bundesmi­nisterin! Eine kurze Berichtigung zu Ihren Ausführungen, Kollege Klug. Ich habe nicht gesagt: Schwerpunkt Kirchenrecht, sondern ich habe nur gesagt, es sollte auch eine Materie sein, die man sich ansieht. Schwergewicht sicher nicht, denn Schwergewicht bedeutet, dass man etwas zu über 50 Prozent macht, wenn man es präzise ausdrü­cken will. – Erstens.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite