BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 214

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Ich bin der Meinung, dass man diese Daten und dieses Institut auch dafür einsetzen sollte, jegliche Form der Benachteiligung aller Kinder, die in diesem Staat Österreich aufwachsen und zur Schule gehen, so weit wie möglich auszuschalten.

Ich hoffe sehr, dass dieses Bildungsinstitut dazu einen gewichtigen Beitrag leisten wird. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

12.09


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Schnider. – Bitte.

 


12.10.25

Bundesrat Dr. Andreas Schnider (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es gibt einige Themen und Fragestellungen innerhalb der Schul- und Bildungslandschaft, wo wir wahrlich nicht nur fünf nach zwölf, sondern wie jetzt wirklich zehn nach zwölf haben.

Auf der anderen Seite ist es wichtig, meine ich, dass so manches, was zusammen­gehört, endlich auch zusammenwächst. Und genau mit dieser Vorlage wird ein erster wichtiger Schritt gesetzt. Es gibt nun ein Bildungsinstitut – das es ursprünglich auch schon gegeben hat: Im Jahre 1971 wurde ein Zentrum für Schulentwicklung gegründet. Es wurde im Jahre 2005 eben dieses Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens, also bereits mit diesem Namen, gegründet. Aber es gab einige Unterschiede.

Erstens: Es war nicht selbständig. Jetzt ist es eine eigene juristische Person. Was be­deutet das? – Das bedeutet, dass dieses Institut selbständig Rechte und Pflichten be­gründen kann. – Punkt eins.

Punkt zwei: Es kann selbständig Aufgaben und Aufträge übernehmen.

Punkt drei: Es ist von manchen Abhängigkeiten weg. Warum ist das wichtig – das sage ich jetzt als Wissenschafter –: Ich kann keine vernünftigen Daten erheben, wenn ich nicht selbständig forschen darf.

Ein weiterer Punkt: Es wird zum Glück unterschieden zwischen Aufsichtsrat und Wis­senschaftlichem Beirat. Und es wird hier nicht etwas vermixt: da gibt es einen Auf­sichtsrat – wir kennen das aus anderen Institutionen –, der redet dann mit, welche For­schungsaufträge zu machen sind. – Der Aufsichtsrat darf wirklich nur Aufsichtsrat sein. Lesen Sie das im Gesetz nach! Und es steht in keinem einzigen Punkt drinnen, dass der darüber zu befinden hat, welche Aufträge, wie auch immer was übernommen wird. Darüber bin ich sehr, sehr froh.

Ein weiterer Punkt – das habe ich gemeint mit dem Zusammenwachsen, was zusam­mengehört –: Es geht hier um das gesamte Schulwesen! – Ja, ja, es steht im Gesetz drinnen, Kindergärten, Horte, Unis sind ausgenommen, was den Vollzug betrifft. Ja warum? – Weil wir alle sehr wohl wissen, das sind teilweise Institutionen, die auf Lan­desebene, Gemeindeebene und – was Universitäten und Fachhochschulen betrifft – in einem gewissen Selbständigkeitsverhältnis stehen. Keine Frage! Aber was eindeutig drinnen steht: Auch für diese Institutionen ist dieses Institut zuständig und hat es ge­meinsam in Kooperation Projekte zu übernehmen.

Ich bin darüber deshalb sehr, sehr glücklich, weil man – und darauf werden wir ja noch beim nächsten Punkt, so hoffe ich, zu sprechen kommen – nicht auf der einen Seite von lebenslangem Lernen sprechen kann, und dann aber selektiert man ständig alles, zerteilt, trennt, und überall gibt es andere Zuständigkeiten. Ich denke, genau dort, wo es um die Projekte geht, wo es um Evaluation von lebenslangem Lernen geht, muss


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