BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 276

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„4. An Aufsichtsräten und Wirtschaftsprüfern lassen die Experten generell kein gutes Haar. Sie drängen einerseits auf behördliche Eignungstests für Mitglieder der Kontroll­organe und andererseits auf die Rotation von Wirtschaftsprüfer-Kanzleien.“

Das ist auch wichtig: „5. Eine der Schlüsselpassagen des Berichts: Der IWF fordert Finanzmarktaufsicht und Nationalbank unmissverständlich dazu auf, fortan ,eng zu kooperieren‘. Die unklare Kompetenzverteilung hatte zuletzt dazu geführt, dass die Be­hörden zu verhalten oder zu spät auf Problemfälle im Finanzwesen reagierten.“

Ich denke, genau mit dieser Gesetzesvorlage, Herr Staatssekretär, haben wir hier eine Sanierung geschafft. Die Lösung erscheint deshalb praktikabel, die FMA bekommt nicht nur mehr Profil, sondern soll eine effiziente, schlagkräftige Behörde werden, die dann gerne in absehbarer Zeit vielleicht auch einmal als Best-Practice-Modell für eine funktionierende Bankenaufsicht in ganz Europa gelten könnte.

Wir werden deshalb dieser Finanzmarktaufsichtsreform gerne die Zustimmung ge­ben. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

16.06


Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt nun Herr Staatssekretär Matznetter.

 


16.06.11

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Kürze: Mittelstandsfinanzierungsgesell­schaften. Herr Bundesrat Schennach! Ich möchte Sie darüber informieren, dass die Grundlage für die Änderung ein ganz förmliches Beihilfeverfahren ist, das die Kommis­sion gegen Österreich eingeleitet hat. Ein Beihilfeverfahren ist ja nicht etwas, worüber man hinweggehen kann, denn wenn man hier verurteilt wird, bedeutet das, dass Steu­erzahlerinnen und Steuerzahler entsprechende Strafen auferlegt bekommen können und umgekehrt auch die Unternehmen in entsprechendem Ausmaß durch die Kommis­sion herangezogen werden können.

Wir mussten daher handeln. Und wir haben an der Grenze des EU-rechtlich Möglichen, soweit es die Leitlinien – das ist Amtsblatt Nr. C 194 vom 18. August 2006 – für Beihil­fen erlauben, eine entsprechende Regelung getroffen. Allerdings können damit nur be­stehende Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften letztlich bis zum Jahr 2012, allenfalls 2015 weitermachen. Diese Form, aus EU-Sicht beihilfenfinanzierte Form, geht nicht mehr.

Jetzt komme ich aber zu dem, was Sie zitiert haben und als Argument dafür bringen, warum die Änderung schlecht ist. Wohin wollen denn die lieben Gesellschaften in Europa flüchten? – Das ist doch überall verboten, dass man eine Beihilfe braucht da­für, dass man sich anderswo beteiligt.

Wir bemühen uns, für bestmögliche Rahmenbedingungen für Private Equity und Venture Capital in Österreich zu sorgen. Aber muss das immer darin bestehen, dass Steuergelder hineinfließen? Kann man nicht auch erwarten, dass sie in bestimmten Be­reichen eine normale Marktform haben? Da beteiligen sich welche, aber ich muss die­ses Verhalten nicht sofort ködern und ein Zuckerl vergeben. So wie nicht jede Spende nur dann erfolgt, wenn es eine entsprechende Steuergutschrift gibt. Die Österreicherin­nen und Österreicher sind das beste Beispiel, viel spendenfreudiger als die meisten Länder, wo es eine Absetzbarkeit von der Steuer gibt. Daher darf man diese zwei Dinge nicht miteinander vermengen.

Wir handeln an der Grenze des EU-rechtlich Möglichen, um das weiter zu haben. Wir werden dann auch neue Vorschläge in der Bundesregierung einbringen, um noch bes­sere Möglichkeiten gerade für solche Mittelstandsfinanzierungen zu entwickeln. Bitte uns aber Zeit zu geben! Wir werden das im nächsten Jahr machen, denn das muss


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