BundesratStenographisches Protokoll752. Sitzung / Seite 4

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fend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opfer­fürsorgegesetz und das Heeresversorgungsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Blatnik. Ich erteile ihr dieses.

 


18.44.05

Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Gospod president! Herr Minister! Gospod minister! Erlauben Sie mir, dass ich mich am Anfang recht herzlich für Ihr Vertrauen, welches Sie mir entgegengebracht haben, bedanke.

Nun zur Tagesordnung. – Mit dieser Regierungsvorlage werden das Kriegsopferver­sorgungsgesetz, das Opferfürsorgegesetz und das Heeresversorgungsgesetz geän­dert. Das Heeresversorgungsgesetz wird dahin gehend geändert, dass durch die Herabsetzung der sogenannten Minderung der Erwerbsfähigkeit von 25 auf 20 Prozent den betroffenen Menschen ein leichterer Zugang zur Beschädigtenrente ermöglicht wird. Diese „begünstigende“ Maßnahme soll nunmehr im übrigen Bereich des sozialen Entschädigungsrechts, nämlich dem Kriegsopferversorgungsgesetz und dem Opferfürsorgegesetz, nachvollzogen werden.

Von dieser Neuregelung des Rentenanspruches sind im Jahre 2008 rund 2 800 Per­sonen betroffen. Der Jahresaufwand dafür beträgt zirka 1,8 Millionen €. Pro Fall sind das 638 €.

Es sind vergleichsweise kleine Beträge, die hier ausgegeben werden, aber in sehr vielen Fällen sind das genau jene Summen, die die Betroffenen vor akuter Armut schützen. Es ist ein Betrag, der uns bei der Beseitigung von sozialen Ungerech­tigkeiten niemals zu hoch sein sollte.

Es geht hier um österreichische Staatsbürger, die als Soldaten der ehemaligen Deut­schen Wehrmacht oder der ehemaligen k. u. k. Armee beziehungsweise von deren Verbündeten oder des Bundesheeres der Ersten Republik, um österreichische Staats­bürger, die durch vormilitärische Ausbildung, die durch sonstige Dienstverrich­tungen, durch Kriegsgefangenschaft, durch unverschuldete Kriegseinwirkung oder durch unver­schuldete Gewaltakte der Besatzungsmächte Österreichs eine Gesundheitsschädi­gung/Dienstbeschädigung erlitten haben sowie um deren Hinterbliebenen.

Welche Leistungen gibt es für Kriegsbeschädigte?

Beschädigtengrundrente, das, was ich am Anfang schon erwähnt habe, wenn die Erwerbsfähigkeit in Folge der Dienstbeschädigung in Zukunft um mindestens 20 Pro­zent gemindert ist;

Zusatzrente und Familienzulagen, garantiertes Mindesteinkommen für Schwerbeschä­digte;

Schwerbeschädigtenzulage;

Pflegezulage oder Blindenzulage;

Blindenführzulage;

Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz;

 


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