BundesratStenographisches Protokoll752. Sitzung / Seite 6

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Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Nun gelangen wir zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist ebenfalls Herr Bundesrat Reisenberger. Ich bitte um den Bericht.

 


18.50.36

Berichterstatter Harald Reisenberger: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratungen der Vorlage am 19. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Kerschbaum. Ich erteile ihr dieses.

 


18.51.27

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Rache des Journalisten ist das Archiv. Ich bin zwar keine Journalistin und ich bin auch nicht rachsüchtig, aber ich habe doch in den Reden von vor ungefähr einem Jahr nachgestöbert, was denn in dieser Kammer gesagt wurde, als wir die Amnestie für die 24-Stunden-Betreuung eingeführt haben.

Die erste Wortmeldung war von Eva Konrad – die verlese ich jetzt nicht, denn die war sowieso super und perfekt. Im Redebeitrag von Herrn Bundesrat Sodl hat mir auch einiges sehr gut gefallen, unter anderem die Forderungen, die die SPÖ allgemein zur Pflege und zum Thema Amnestie eingebracht hat. Er hat gesagt: Amnestie ja, für eine gewisse Zeit, aber es muss in dieser Zeit auch etwas geschehen, und zwar:

Erstens: Die Bedürfnisse und Interessen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen müssen im Vordergrund stehen.

Zweitens: Die österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen vor Lohndumping im Bereich der Pflege geschützt werden.

Drittens: Ein menschlicher Umgang, adäquate Bezahlung sowie soziale Absicherung der Pflegekräfte müssen gewährleistet sein.

Und viertens: Die Lösung ist für die Betroffenen und die öffentliche Hand im Rahmen der Finanzierbarkeit zu gestalten.

Das war für die SPÖ damals die Grundvoraussetzung für die Einführung der Amnestie.

Bundesrätin Sissy Roth-Halvax hat auch zu diesem Thema geredet, auch ein sehr interessanter Beitrag, sie hat erzählt, was denn nicht alles in Niederösterreich so passiert. (Bundesrätin Roth-Halvax: Bitte jetzt nicht alles wiederholen!) Ich wiederhole jetzt nur einen Teil davon, nicht alles, keine Sorge. Eine Aussage, die mir besonders gut gefallen hat, war: Es ist uns klar, dass eine umfassende Regelung des Pflege­systems notwendig ist.

Es gab dann auch noch weitere Ausführungen darüber, dass Demenzkranke beson­ders zu berücksichtigen sind. Weiters hat die Frau Bundesrätin dann noch gesagt: Zur Erarbeitung eines gesamtheitlichen Konzepts gehört natürlich auch eine Kompetenz­bereinigung, denn momentan ist der Bund für die Auszahlung des Pflegegeldes und


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